Sitzung: 25.05.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 046/20
1)
Der
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, in Kraft
getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum
08.02.1996, soll für das Grundstück Stahnsdorfer Damm 19 (Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4221, 4222, 4224, 4225, 4227 und
4228; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anl. 1) geändert
werden. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer
Damm 19“ geführt.
2)
Mit
der Änderung sollen
a) die zulässige Nutzungsart von bisher „Fläche für Wald“ in künftig „Sondergebiet
Hotel/ Restaurant“ geändert und
b) eine rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks als
„Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Geh- und Radweg“ festgesetzt
werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-2 soll den hier bisher rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ ersetzen und
insoweit ändern.
3) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 047/20
beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Frau Sahlmann
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 046/20 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
04.06.2020 zu setzen.
- Herr Baumgraß verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind
anwesend.