1.   Die Gemeinde Kleinmachnow übt ihr Widerspruchsrecht zur automatischen Vertragsverlängerung nicht aus. Dies betrifft folgende Verträge:

a)     das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 27. Juni 2012 mit der E.on edis AG und

b)     das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 26. Juni 2012 mit der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH.

Beide Verträge laufen somit am 30. Juni 2032 aus. Die mit den beiden Partnern ausgehandelten Nachträge zu den Konzessionsverträgen (vgl. Anlagen 3 und 4) werden gebilligt.

 

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die jeweils in § 7 vereinbarte Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern in Fragen des Umweltschutzes und insbesondere im Hinblick auf klimarelevante Belange aufzuarbeiten

 

 

Anlagen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 045/20/1 beteiligen sich:

Herr Templin

Frau Scheib

 

 

Änderungsantrag von Frau Scheib - Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit Teltow, Stahnsdorf und den Netzbetreibern auf ein einheitliches Ende der Vertragslaufzeit zu verständigen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 045/20/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

 

 

Ø  Im Ergebnis der Aussprache wird sich darauf verständigt, den Inhalt des Änderungsantrages im Regionalausschuss zu behandeln.

 

Ø  Der Änderungsantrag wird von Frau Scheib zurückgezogen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 045/20/1:

Die DS-Nr. 045/20/1 wird einstimmig beschlossen.