Die Gemeindevertretung hatte in
ihrer Sitzung am 30.10.2019 einstimmig eine Neufassung der Richtlinie der Gemeinde
Kleinmachnow für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Kindertagespflege
beschlossen. Damit einhergehend wurde der Bürgermeister beauftragt, das
Regelwerk unter Berücksichtigung der von den Kleinmachnower
Kindertagespflegepersonen gemachten Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der
Gemeindevertretung die angepasste Richtlinie – ein Entwurf war der
Beschlussvorlage beigefügt – in der Sitzung am 12.12.2019 zur Abstimmung
vorzulegen (vgl. DS-Nr. 154/19).
Ein halbes Jahr nach dieser Sitzung ist die Erledigung des in Rede
stehenden Auftrags weiterhin offen. Weder zum Erarbeitungsstand der Richtlinie
noch zum rathausseitigen Umsetzungsfahrplan bis zur Richtlinieninkraftsetzung
gibt es verlässliche Informationen. Entsprechende mündliche Anfragen an
Verwaltung bzw. Bürgermeister in den Sitzungen des SKS-Ausschusses am
21.01.2020, der Gemeindevertretung am 20.02.2020 und nochmal des
SKS-Ausschusses am 12.05.2020 liefen weitgehend ins Leere. Zuletzt hieß es, die
Sache sei auf Leitungsebene angesiedelt, so dass allein der Bürgermeister
Auskunft geben könne. In der Tagesordnung für die Sitzung der
Gemeindevertretung am 04.06.2020 ist das Thema der Tagespflege-Richtlinie
wiederum nicht enthalten.
Vor diesem Hintergrund folgende
Fragen:
1. Welche Schwierigkeiten (jenseits der
Corona-bedingten Sondersituation) haben den Bürgermeister bisher davon
abgehalten, der Gemeindevertretung die überarbeitete Richtlinie zur Abstimmung
vorzulegen?
2. Kann die Gemeindevertretung davon ausgehen, dass
ihr der Bürgermeister die überarbeitete Richtlinie in der Sitzung am 17.09.2020
zur Abstimmung vorlegen wird?
3. Falls nein, aus welchen Gründen? Und wie dann
sieht der Fahrplan des Bürgermeisters bis zur
Richtlinienvorlage/-inkraftsetzung aus?
4. Sind die betroffenen Tagespflegepersonen
verwaltungsseitig über die (Gründe der) Verzögerung informiert worden und hat
man diesen den voraussichtlichen Termin für die (verspätete)
Richtlinieninkraftsetzung mitgeteilt?
5. Falls nein, ist eine solche Information angedacht?
Zu 1.
Kann
nicht beantwortet werden.
Zu
2.
Ja,
die überarbeitete Richtlinie wird zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17.
September 2020 vorliegen.
Zu
3.
Entfällt.
Zu
4.
Nein.
Zu
5.
Die
betreffenden Tagespflegepersonen erhalten eine Information über die Verzögerung
und über den Termin der Behandlung in der Gemeindevertretung am 17. September
2020.
Herr Steinacker
Ich finde es erfreulich, dass die Richtlinie
in der September-Sitzung zur Abstimmung vorgelegt wird. Dass es jetzt 11 Monate
gedauert hat, dieses Regelwerk zur Förderung der Tagespflege zu überarbeiten,
obwohl in der Sitzung am 30. Oktober 2019 bereits mit dem Vorschlag einen
fertigen Richtlinienentwurf beigefügt haben, das erschließt sich mir nach wie
vor nicht und es ist auch nicht betroffenenfreundlich. Aber jetzt ist es auf
dem Weg und so bin ich halb zufrieden.