Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 30.10.2019 einstimmig eine Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege beschlossen. Damit einhergehend wurde der Bürgermeister beauftragt, das Regelwerk unter Berücksichtigung der von den Kleinmachnower Kindertagespflegepersonen gemachten Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der Gemeindevertretung die angepasste Richtlinie – ein Entwurf war der Beschlussvorlage beigefügt – in der Sitzung am 12.12.2019 zur Abstimmung vorzulegen (vgl. DS-Nr. 154/19).

 

Ein halbes Jahr nach dieser Sitzung ist die Erledigung des in Rede stehenden Auftrags weiterhin offen. Weder zum Erarbeitungsstand der Richtlinie noch zum rathausseitigen Umsetzungsfahrplan bis zur Richtlinieninkraftsetzung gibt es verlässliche Informationen. Entsprechende mündliche Anfragen an Verwaltung bzw. Bürgermeister in den Sitzungen des SKS-Ausschusses am 21.01.2020, der Gemeindevertretung am 20.02.2020 und nochmal des SKS-Ausschusses am 12.05.2020 liefen weitgehend ins Leere. Zuletzt hieß es, die Sache sei auf Leitungsebene angesiedelt, so dass allein der Bürgermeister Auskunft geben könne. In der Tagesordnung für die Sitzung der Gemeindevertretung am 04.06.2020 ist das Thema der Tagespflege-Richtlinie wiederum nicht enthalten.

 

Vor diesem Hintergrund folgende Fragen:

1.   Welche Schwierigkeiten (jenseits der Corona-bedingten Sondersituation) haben den Bürgermeister bisher davon abgehalten, der Gemeindevertretung die überarbeitete Richtlinie zur Abstimmung vorzulegen?

2.   Kann die Gemeindevertretung davon ausgehen, dass ihr der Bürgermeister die überarbeitete Richtlinie in der Sitzung am 17.09.2020 zur Abstimmung vorlegen wird?

3.   Falls nein, aus welchen Gründen? Und wie dann sieht der Fahrplan des Bürgermeisters bis zur Richtlinienvorlage/-inkraftsetzung aus?

4.   Sind die betroffenen Tagespflegepersonen verwaltungsseitig über die (Gründe der) Verzögerung informiert worden und hat man diesen den voraussichtlichen Termin für die (verspätete) Richtlinieninkraftsetzung mitgeteilt?

5.   Falls nein, ist eine solche Information angedacht?

 

 

Zu 1.

Kann nicht beantwortet werden.

 

Zu 2.

Ja, die überarbeitete Richtlinie wird zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2020 vorliegen.

 

Zu 3.

Entfällt.

 

Zu 4.

Nein.

 

Zu 5.

Die betreffenden Tagespflegepersonen erhalten eine Information über die Verzögerung und über den Termin der Behandlung in der Gemeindevertretung am 17. September 2020.

 

 

Herr Steinacker

Ich finde es erfreulich, dass die Richtlinie in der September-Sitzung zur Abstimmung vorgelegt wird. Dass es jetzt 11 Monate gedauert hat, dieses Regelwerk zur Förderung der Tagespflege zu überarbeiten, obwohl in der Sitzung am 30. Oktober 2019 bereits mit dem Vorschlag einen fertigen Richtlinienentwurf beigefügt haben, das erschließt sich mir nach wie vor nicht und es ist auch nicht betroffenenfreundlich. Aber jetzt ist es auf dem Weg und so bin ich halb zufrieden.