Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Personensorgeberechtigte Eltern, deren Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) betreut werden und in den Monaten April und Mai 2020 eine Notbetreuung in Anspruch nahmen, müssen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung keinen Elternbeitrag entrichten. Ab Juni 2020 erfolgt die Erhebung der Elternbeiträge für die betreuten Kinder in Kleinmachnow gemäß den Vorgaben des Landes Brandenburg und in Verbindung mit der Elternbeitragsordnung.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 078/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Steinacker

Frau Richel

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 078/20:

Die DS-Nr. 078/20 wird einstimmig beschlossen.