Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorlage:

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Frau Braune, Fachbereichsleiterin Finanzen/Beteiligungen, erläutert die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung anhand einer Präsentation (Anlage 1). Die Einnahme einer nicht geplanten Gewerbesteuer macht den Großteil der Nachtragssatzung aus. Weiterhin wurde der Nachtrag aufgrund eines Grundstückskaufes von der gewog sowie einer Mittelzuführung an die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH pflichtgemäß notwendig, ebenso bezüglich der Beschlüsse zum Straßenneubau in der Sommerfeldsiedlung.

 

An der Aussprache zur DS-Nr.080/20 beteiligen sich Frau Masche, die die Nachhaltigkeit der außerplanmäßigen Steuereinnahmen anspricht und Herr Steinacker, wobei Herr Steinacker ausdrücklich ein Lob für die solide Ausarbeitung des Nachtraghaushaltes ausspricht. Er sieht die außerplanmäßigen Gewerbesteuereinnahmen als außerordentlichen Glücksfall für die Gemeinde Kleinmachnow an, weist aber auch auf die Nachhaltigkeit für die kommenden Jahre hin, und dass uns das aber nicht davon abhalten sollte, kostenorientiert und qualitativ orientiert Entscheidungen zu treffen.


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen/0 Ablehnungen/0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen