Sitzung: 18.08.2020 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 080/20
Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Frau Braune,
Fachbereichsleiterin Finanzen/Beteiligungen, erläutert die vorliegende 1.
Nachtragshaushaltssatzung anhand einer Präsentation (Anlage 1). Die Einnahme
einer nicht geplanten Gewerbesteuer macht den Großteil der Nachtragssatzung
aus. Weiterhin wurde der Nachtrag aufgrund eines Grundstückskaufes von der
gewog sowie einer Mittelzuführung an die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH pflichtgemäß notwendig, ebenso bezüglich der Beschlüsse zum Straßenneubau
in der Sommerfeldsiedlung.
An der Aussprache zur DS-Nr.080/20 beteiligen sich Frau Masche,
die die Nachhaltigkeit der außerplanmäßigen Steuereinnahmen anspricht und Herr
Steinacker, wobei Herr Steinacker ausdrücklich ein Lob für die solide
Ausarbeitung des Nachtraghaushaltes ausspricht. Er sieht die außerplanmäßigen
Gewerbesteuereinnahmen als außerordentlichen Glücksfall für die Gemeinde
Kleinmachnow an, weist aber auch auf die Nachhaltigkeit für die kommenden Jahre
hin, und dass uns das aber nicht davon abhalten sollte, kostenorientiert und
qualitativ orientiert Entscheidungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
9
Zustimmungen/0 Ablehnungen/0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen