Frau Heilmann begrüßt Herrn Steffen Adam, Berater der Gemeinde Kleinmachnow, der heute vorträgt zur Umsetzung des § 18a BbgKVer, Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

 

 

Herr Piecha ins Thema einführend:

Es gab im Juli 2018 eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung und der § 18a wurde aufgenommen, der Kinder- und Jugendbeteiligung heißt. Die einzelnen Kommunen hatten eine gewisse Zeit, ihre Hauptsatzungen zu ändern und diesen Passus aufzunehmen. In Kleinmachnow ist die Hauptsatzung im Mai 2019 geändert worden. Die Kommunen wurden im Land Brandenburg relativ überfallen von dieser Gesetzesänderung. Es gab eine Menge Unklarheiten. Vom Landesgesetzgeber gab es keine weiteren Informationen, als die Äußerung, dass es gute Beispiele im Land Brandenburg gäbe. Es ist alles etwas kompliziert, weil man z. B. schon bei den Ideen, wie man die Kinder und Jugendlichen beteiligen könnte, die Kinder und Jugendlichen beteiligen muss. Also haben wir uns an das Kinder- und Jugendkompetenzzentrum im Land Brandenburg gewandt. Die wiederrum haben sich ein Rechtsgutachten eingeholt, wie man mit diesem § 18a umgeht. Mehrere Beratungen wurden durchgeführt und es ist zu der bekannten Änderung der Hauptsatzung gekommen. Das ist aber nur der formale Teil, der nun praktisch umgesetzt werden muss. Herr Adam wurde uns vom Kompetenzzentrum als Berater empfohlen. Mit Herrn Adam haben wir intensiv zusammengearbeitet. Die Corona-Pandemie kam auch dazwischen. Nun geht die Arbeit aber weiter.

 

Herr Adam bedankt sich für die Einladung und die Begrüßung sowie für die Einführung von Herrn Piecha und hält den Vortrag mit einer Präsentation (Anlage 2).

 

An der Fragen- und Diskussionsrunde zum Vortrag beteiligen sich:

- Frau Masche

- Frau Winde

- Herr Steinacker

- Frau Schwarzkopf

- Frau Heilmann

- Frau Richel

- Frau Linke

- Herr Oppmann

 

Herr Adam beantwortet die gestellten Fragen.

 

 

Nach ausführlichem Diskussionsverlauf führt Herr Piecha abschließend aus und unterbreitet folgenden Vorschlag:

Die Gemeindevertretung entscheidet darüber, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen soll. Das ist ihre Aufgabe. Möglichkeiten der Umsetzung wurden durch Herrn Adam aufgezeigt. Ein Vorschlag ist die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe. Wenn der § 18a richtig umgesetzt werden soll, wird man eine zusätzliche Personalstelle in der Verwaltung schaffen müssen. Es sind in der Verwaltung keine freien Kapazitäten vorhanden. Im Stellenplan 2021 könnte dann eine Stelle aufgenommen werden. Zur nächsten Gemeindevertretersitzung wird es einen Vorschlag der Verwaltung geben, das Thema wird im nächsten Ältestenrat angesprochen.