Sitzung: 18.08.2020 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Frau Heilmann
begrüßt Herrn Steffen Adam, Berater der Gemeinde Kleinmachnow, der heute vorträgt
zur Umsetzung des § 18a BbgKVer, Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und
Jugendlichen
Herr Piecha ins
Thema einführend:
Es gab im Juli 2018 eine Änderung der Brandenburgischen
Kommunalverfassung und der § 18a wurde aufgenommen, der Kinder- und
Jugendbeteiligung heißt. Die einzelnen Kommunen hatten eine gewisse Zeit, ihre
Hauptsatzungen zu ändern und diesen Passus aufzunehmen. In Kleinmachnow ist die
Hauptsatzung im Mai 2019 geändert worden. Die Kommunen wurden im Land
Brandenburg relativ überfallen von dieser Gesetzesänderung. Es gab eine Menge
Unklarheiten. Vom Landesgesetzgeber gab es keine weiteren Informationen, als die
Äußerung, dass es gute Beispiele im Land Brandenburg gäbe. Es ist alles etwas
kompliziert, weil man z. B. schon bei den Ideen, wie man die Kinder und
Jugendlichen beteiligen könnte, die Kinder und Jugendlichen beteiligen muss.
Also haben wir uns an das Kinder- und Jugendkompetenzzentrum im Land
Brandenburg gewandt. Die wiederrum haben sich ein Rechtsgutachten eingeholt,
wie man mit diesem § 18a umgeht. Mehrere Beratungen wurden durchgeführt und es
ist zu der bekannten Änderung der Hauptsatzung gekommen. Das ist aber nur der
formale Teil, der nun praktisch umgesetzt werden muss. Herr Adam wurde uns vom
Kompetenzzentrum als Berater empfohlen. Mit Herrn Adam haben wir intensiv
zusammengearbeitet. Die Corona-Pandemie kam auch dazwischen. Nun geht die
Arbeit aber weiter.
Herr Adam bedankt
sich für die Einladung und die Begrüßung sowie für die Einführung von Herrn
Piecha und hält den Vortrag mit einer Präsentation (Anlage 2).
An der Fragen- und
Diskussionsrunde zum Vortrag beteiligen sich:
- Frau Masche
- Frau Winde
- Herr Steinacker
- Frau Schwarzkopf
- Frau Heilmann
- Frau Richel
- Frau Linke
- Herr Oppmann
Herr Adam beantwortet die gestellten Fragen.
Nach ausführlichem Diskussionsverlauf
führt Herr Piecha abschließend aus und unterbreitet folgenden Vorschlag:
Die Gemeindevertretung entscheidet darüber, wie die Kinder- und
Jugendbeteiligung erfolgen soll. Das ist ihre Aufgabe. Möglichkeiten der
Umsetzung wurden durch Herrn Adam aufgezeigt. Ein Vorschlag ist die Bildung
einer interfraktionellen Arbeitsgruppe. Wenn der § 18a richtig umgesetzt werden
soll, wird man eine zusätzliche Personalstelle in der Verwaltung schaffen
müssen. Es sind in der Verwaltung keine freien Kapazitäten vorhanden. Im
Stellenplan 2021 könnte dann eine Stelle aufgenommen werden. Zur nächsten
Gemeindevertretersitzung wird es einen Vorschlag der Verwaltung geben, das
Thema wird im nächsten Ältestenrat angesprochen.