Sitzung: 31.08.2020 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 066/20
- Herr Warnick nimmt an der Sitzung wieder teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nehmen Frau Sahlmann und Herr Grubert an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Bültermann erklärt sich als Mieter in der Sommerfeldsiedlung für die heutige Sitzung als nicht befangen und bittet bis zur Gemeindevertretersitzung um Prüfung, ob diese Haltung rechtsrelevant ist.
Herr Grubert hat sich im Vorfeld zur Sitzung juristisch
erkundigt und kann in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht folgende
Entscheidung mitteilen:
Die Kommunalaufsicht
ist nach eingehender Prüfung intern der Auffassung und hat die Empfehlung
gegeben, dass Eigentümer, die in der Siedlung wohnen und Eigentümer, die außerhalb
der Siedlung wohnen und in der Siedlung ein Grundstück besitzen, befangen sind,
weil sie im weitesten Sinne einen Vorteil dadurch haben, wenn die Maßnahme
realisiert wird, auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird, und
zwar durch die Umgestaltung ihres Umfeldes, was zu einer Aufwertung ihrer
Grundstücke führt. Hinsichtlich der Mieter könnte man auch ein bisschen Zweifel
haben. Hier sieht man es aber so, dass Mietereigenschaft eine flüchtige
Eigenschaft ist, die tatsächlich auch schon beendet sein kann, bevor die
Baumaßnahme realisiert wird und zu keinem unmittelbaren Vorteil des Mieters
führt und auch zu keiner unmittelbaren Belastung, weil die Maßnahmen
mietrechtlich nicht umgelegt werden, so dass die Empfehlung der
Kommunalaufsicht ist zu sagen, Mieter dürfen wohl in dem Fall nicht befangen
sein.
Beschlussvorschlag:
1) Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken, Umgrenzung Straßenraum) wird die anliegende Entwurfsplanung als Bauprogramm festgelegt.
2) Die Oberflächenbefestigung erfolgt nach der Variante 1 mit den Bausteinen
- G1: Gehweg, Pflasterstreifen und wassergebundene Decke,
- F1: Fahrbahn, Asphaltbauweise,
- P1: Parkstreifen, „Rasenplatten“ und wassergebundene Decke und
- B1: Beleuchtung „Rostocker Leuchte“ –nachempfunden- in LED.
3) Für den Pflasterstreifen des Bausteins G1 ist folgendes Steinmaterial vorzusehen:
Variante |
Auswahl |
Variante A: Große Betonplatten
mit Naturstein-Vorsatz |
|
Variante B: Mittelgroße
Betonplatten mit Naturstein-Vorsatz |
|
Variante C: Betonpflaster mit
Naturstein-Vorsatz (verschiedene Formate) |
|
4) Die Baumaßnahme soll bis zum Jahr 2028 in zwei Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) umgesetzt werden.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage und zeigt kurz die Historie ab 2016/17 auf und
gibt zusammengefasst das Beratungsergebnis des Bauausschusses wieder. Anhand
einer Präsentation zeigt er einen Vergleich verschiedener Straßenbeläge. Die
Verwaltung schlägt als Belag aufgehellten Asphalt vor. Der Umwelt- und
Verkehrsausschuss hat mit einer Maßgabe Beton als Straßenbelag beschlossen und
statt der Rostocker Leuchte für die Schinkelleuchte mit einer Bernstein
LED-Variante gestimmt. Das soll heute zusammengeführt werden und zur
Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 17.09.2020 vorgelegt werden.
Rederecht von Frau Kurzweil:
„Mein Name ist Kurzweil und ich wohne in der Sommerfeldsiedlung. Jeder,
der das erste Mal zu uns ins Quartier kommt, der erkennt sofort diesen
unverkennbaren Charakter und das ganz eigene Ortsbild in dieser Siedlung. Und
die Gemeinde weiß das auch, deswegen hat sie auch die Gestaltungssatzung für
den privaten Bereich damals aufgestellt. Dort geht es hauptsächlich um die
Farben und die Materialien. Und jetzt muss der öffentliche Straßenbereich
erneuert werden. Und dieser besitzt zwei Hauptmerkmale. Das ist zum einen der
Querschnitt, der in den einzelnen Straßen ganz unterschiedlich ist, also nicht
überall gleich ist. Aber was gleich ist, sind die beiden Hauptmerkmale. Das
sind die Materialien. Das ist der helle Beton, der helle Granit als Einfassung
und die unbefestigten Seitenbereiche, die auch relativ hell sind. Die
Neuplanung der Straße sieht jetzt den dunklen Asphalt vor. Auch wenn Sie den
durch Mineralien oder so aufhellen wollen, das Bindemittel ist trotzdem immer
Bitum, und das wird immer dunkelanthrazit sein oder fast schwarz. Wenn man
durch Kleinmachnow läuft und sich die Straßen anschaut, wenn da nachgebessert
wird, das ist nun mal bei Asphalt so, wird es nie schöner. Auch wenn es jetzt
momentan mit Mineralien aufgehellt werden soll, wenn es ausgebessert werden
soll, werden überhaupt keine Mineralien mehr mit reingemacht oder es wird roter
Stein mit reingemischt. Also, es wird immer bunter oder dunkler, aber es ähnelt
überhaupt nicht den historischen Materialien und es kann auch nicht den
historischen Materialien ähnlich sein. Man sieht ja auch am Haus, dass es da
Unterschiede gibt, wenn Holz- oder Plastikfenster sind – wenn beide weiß sind
-, das sieht man ja auch schon. Als Begründung wurde dann auch noch gesagt,
dass es unüblich ist in Wohngebieten. Das sieht man ja in der
Sommerfeldsiedlung, dass es nicht unüblich ist. Und auch im Berliner Raum gibt
es aktuelle Beispiele von privaten, genossenschaftlichen und staatlichen
Grundstücksbesitzern. Also, ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, es
geht nicht darum, ob Beton oder Asphalt – für den Straßenbau geht natürlich
beides. Aber in der Sommerfeldsiedlung wäre der dunkle Asphalt wirklich ein
Frevel für das Ortsbild. Und unser Appell somit noch einmal an die Gemeinde,
bitte nicht das entscheidende Hauptcharaktermerkmal, also die helle Betonstraße
durch so eine dunkle Asphaltstraße austauschen. Und jetzt noch zwei Fragen an
die Gemeinde, vielleicht können sie ja diesmal beantwortet werden. Warum wird
für die Sommerfeldsiedlung der Leitfaden nicht mehr verfolgt, also, wie es in
der Gestaltungssatzung steht, den Siedlungscharakter mit seinen historischen
Materialien zu wahren, und somit auch das gesamte Ortsbild von Kleinmachnow.
Dass das dort mit reinspielt. Also, da geht es um die historischen Materialien.
Und meine zweite Frage ist, warum wird in Bezug auf die Gestaltung mit zwei
unterschiedlen Maßen gemessen? Einmal im privaten Bereich mit der
Gestaltungssatzung und einmal im öffentlichen Bereich. Wenn man im privaten
Bereich z. B. die Dachdeckung ändern würde, dann wäre das nur punktuell. Aber
im öffentlichen Straßenbereich – im Verkehrsraum – der verbindet die ganze
Siedlung, das ist ja dann offensichtlich, also, wenn man ein
Hauptcharaktermerkmal wegnimmt von beiden, das würde dann das gesamte Ortsbild
in dieser Siedlung wirklich ändern. Und es hat ja bisher 100 Jahre funktioniert,
warum kann es nicht weiter funktionieren.“
Herr Ernsting geht auf die
gestellten Fragen ein:
„Die Gestaltungssatzung bezieht sich ausschließlich auf die
Baugrundstücke. Im Übrigen ist es in Bebauungsplänen in Bebauungsplangebieten
auch so. Da wird geregelt, was auf privaten Grundstücken stattfindet. Und zum
anderen messen wir nicht mit zweierlei Maß, sondern der lange Prozess über den
Bürgerdialog und die Planungsaufträge der Gemeindevertretung an die Verwaltung
hatten ja insofern auch ein Ergebnis, als wir uns nämlich völlig abgewendet
haben von früheren Überlegungen zur Sommerfeldsiedlung, die Sie vielleicht noch
im Kopf haben, da sollte der Straßenquerschnitt vollständig verändert werden.
Da war von völlig anderen Aufteilungen des Straßenraumes die Rede. Das ist
alles weg. Wir sprechen jetzt davon, dass der Querschnitt 3/3/3 m oder 2/3/4 m
vollständig beibehalten wird. Wir sprechen von Granitborden, die dem
historischen Material entsprechen, wir sprechen von einer – wie wir finden –
für das Siedlungsbild sehr ansprechenden Gestaltung mit wassergebundenen Decken
und dazwischenliegenden Befestigungen, sowohl auf der Gehweg- und
Parkplatzseite und wir sprechen von einem völlig aufgehellten Asphalt, den ich
anhand der Präsentation (Anlage zur Niederschrift) zeigen möchte, damit das
nicht immer falsch ankommt. “
An der Aussprache zur DS-Nr. 066/20
beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Herr Templin
- Herr Ernsting
- Frau Scheib
- Herr Schubert
- Herr Bültermann
- Frau Dr.
Bastians-Osthaus
→ Frau Dr.
Bastians-Osthaus appelliert an die Mitglieder des Hauptausschusses und an die Verwaltung, die DS-Nr. 066/20 um eine
Sitzungsrunde zu verschieben, um sich vernünftig und ausreichend für eine Abstimmung vorzubereiten, auch um
die Fragen der Leuchten richtig
beurteilen zu können.
Maßgaben des Ausschusses für Umwelt, Verkehr-
und Ordnungsangelegenheiten:
1. Der Fahrbahnbelag soll in Beton ausgeführt werden.
→ Die
Maßgabe wird mehrheitlich abgelehnt.
2. Statt der Beleuchtung Rostocker Leuchte wird
die Schinkelleuchte eingesetzt mit einer
Bernstein LED-Variante.
→ Die Maßgabe wird mehrheitlich abgelehnt.
3. Im Rahmen der Ausführungsplanung soll eine
Untersuchung für andere Beleuchtungssysteme
mit intelligenteren Sensoren
und Lampen durchgeführt werden.
→ Die Maßgabe wird von der Verwaltung übernommen.
→ Mit Übernahme der 3. Maßgabe wird von der Verwaltung zur
Gemeindevertretersitzung
am 17.09.2020 eine DS-Nr. 066/20/1 vorgelegt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 066/20 mit mehrheitlicher Zustimmung zur
Variante A unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages und unter Beachtung der
übernommenen Maßgabe als DS-Nr. 066/20/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
17.09.2020 zu setzen.