Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 2

- Herr Warnick nimmt an der Sitzung wieder teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nehmen Frau Sahlmann und Herr Grubert an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Bültermann erklärt sich als Mieter in der Sommerfeldsiedlung für die heutige Sitzung als nicht befangen und bittet bis zur Gemeindevertretersitzung um Prüfung, ob diese Haltung rechtsrelevant ist.

 

Herr Grubert hat sich im Vorfeld zur Sitzung juristisch erkundigt und kann in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht folgende Entscheidung mitteilen:                                                                       

Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung intern der Auffassung und hat die Empfehlung gegeben, dass Eigentümer, die in der Siedlung wohnen und Eigentümer, die außerhalb der Siedlung wohnen und in der Siedlung ein Grundstück besitzen, befangen sind, weil sie im weitesten Sinne einen Vorteil dadurch haben, wenn die Maßnahme realisiert wird, auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird, und zwar durch die Umgestaltung ihres Umfeldes, was zu einer Aufwertung ihrer Grundstücke führt. Hinsichtlich der Mieter könnte man auch ein bisschen Zweifel haben. Hier sieht man es aber so, dass Mietereigenschaft eine flüchtige Eigenschaft ist, die tatsächlich auch schon beendet sein kann, bevor die Baumaßnahme realisiert wird und zu keinem unmittelbaren Vorteil des Mieters führt und auch zu keiner unmittelbaren Belastung, weil die Maßnahmen mietrechtlich nicht umgelegt werden, so dass die Empfehlung der Kommunalaufsicht ist zu sagen, Mieter dürfen wohl in dem Fall nicht befangen sein.

 

Beschlussvorschlag:

1)      Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken, Umgrenzung Straßenraum) wird die anliegende Entwurfsplanung als Bauprogramm festgelegt.

2)      Die Oberflächenbefestigung erfolgt nach der Variante 1 mit den Bausteinen

-      G1: Gehweg, Pflasterstreifen und wassergebundene Decke,

-      F1: Fahrbahn, Asphaltbauweise,

-      P1: Parkstreifen, „Rasenplatten“ und wassergebundene Decke und

-      B1: Beleuchtung „Rostocker Leuchte“ –nachempfunden- in LED.

3)      Für den Pflasterstreifen des Bausteins G1 ist folgendes Steinmaterial vorzusehen:

Variante

Auswahl

Variante A: Große Betonplatten mit Naturstein-Vorsatz

 

Variante B: Mittelgroße Betonplatten mit Naturstein-Vorsatz

 

Variante C: Betonpflaster mit Naturstein-Vorsatz (verschiedene Formate)

 

4)      Die Baumaßnahme soll bis zum Jahr 2028 in zwei Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) umgesetzt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und zeigt kurz die Historie ab 2016/17 auf und gibt zusammengefasst das Beratungsergebnis des Bauausschusses wieder. Anhand einer Präsentation zeigt er einen Vergleich verschiedener Straßenbeläge. Die Verwaltung schlägt als Belag aufgehellten Asphalt vor. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat mit einer Maßgabe Beton als Straßenbelag beschlossen und statt der Rostocker Leuchte für die Schinkelleuchte mit einer Bernstein LED-Variante gestimmt. Das soll heute zusammengeführt werden und zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 17.09.2020 vorgelegt werden.

 

 

Rederecht von Frau Kurzweil:

„Mein Name ist Kurzweil und ich wohne in der Sommerfeldsiedlung. Jeder, der das erste Mal zu uns ins Quartier kommt, der erkennt sofort diesen unverkennbaren Charakter und das ganz eigene Ortsbild in dieser Siedlung. Und die Gemeinde weiß das auch, deswegen hat sie auch die Gestaltungssatzung für den privaten Bereich damals aufgestellt. Dort geht es hauptsächlich um die Farben und die Materialien. Und jetzt muss der öffentliche Straßenbereich erneuert werden. Und dieser besitzt zwei Hauptmerkmale. Das ist zum einen der Querschnitt, der in den einzelnen Straßen ganz unterschiedlich ist, also nicht überall gleich ist. Aber was gleich ist, sind die beiden Hauptmerkmale. Das sind die Materialien. Das ist der helle Beton, der helle Granit als Einfassung und die unbefestigten Seitenbereiche, die auch relativ hell sind. Die Neuplanung der Straße sieht jetzt den dunklen Asphalt vor. Auch wenn Sie den durch Mineralien oder so aufhellen wollen, das Bindemittel ist trotzdem immer Bitum, und das wird immer dunkelanthrazit sein oder fast schwarz. Wenn man durch Kleinmachnow läuft und sich die Straßen anschaut, wenn da nachgebessert wird, das ist nun mal bei Asphalt so, wird es nie schöner. Auch wenn es jetzt momentan mit Mineralien aufgehellt werden soll, wenn es ausgebessert werden soll, werden überhaupt keine Mineralien mehr mit reingemacht oder es wird roter Stein mit reingemischt. Also, es wird immer bunter oder dunkler, aber es ähnelt überhaupt nicht den historischen Materialien und es kann auch nicht den historischen Materialien ähnlich sein. Man sieht ja auch am Haus, dass es da Unterschiede gibt, wenn Holz- oder Plastikfenster sind – wenn beide weiß sind -, das sieht man ja auch schon. Als Begründung wurde dann auch noch gesagt, dass es unüblich ist in Wohngebieten. Das sieht man ja in der Sommerfeldsiedlung, dass es nicht unüblich ist. Und auch im Berliner Raum gibt es aktuelle Beispiele von privaten, genossenschaftlichen und staatlichen Grundstücksbesitzern. Also, ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, es geht nicht darum, ob Beton oder Asphalt – für den Straßenbau geht natürlich beides. Aber in der Sommerfeldsiedlung wäre der dunkle Asphalt wirklich ein Frevel für das Ortsbild. Und unser Appell somit noch einmal an die Gemeinde, bitte nicht das entscheidende Hauptcharaktermerkmal, also die helle Betonstraße durch so eine dunkle Asphaltstraße austauschen. Und jetzt noch zwei Fragen an die Gemeinde, vielleicht können sie ja diesmal beantwortet werden. Warum wird für die Sommerfeldsiedlung der Leitfaden nicht mehr verfolgt, also, wie es in der Gestaltungssatzung steht, den Siedlungscharakter mit seinen historischen Materialien zu wahren, und somit auch das gesamte Ortsbild von Kleinmachnow. Dass das dort mit reinspielt. Also, da geht es um die historischen Materialien. Und meine zweite Frage ist, warum wird in Bezug auf die Gestaltung mit zwei unterschiedlen Maßen gemessen? Einmal im privaten Bereich mit der Gestaltungssatzung und einmal im öffentlichen Bereich. Wenn man im privaten Bereich z. B. die Dachdeckung ändern würde, dann wäre das nur punktuell. Aber im öffentlichen Straßenbereich – im Verkehrsraum – der verbindet die ganze Siedlung, das ist ja dann offensichtlich, also, wenn man ein Hauptcharaktermerkmal wegnimmt von beiden, das würde dann das gesamte Ortsbild in dieser Siedlung wirklich ändern. Und es hat ja bisher 100 Jahre funktioniert, warum kann es nicht weiter funktionieren.“

 

Herr Ernsting geht auf die gestellten Fragen ein:

„Die Gestaltungssatzung bezieht sich ausschließlich auf die Baugrundstücke. Im Übrigen ist es in Bebauungsplänen in Bebauungsplangebieten auch so. Da wird geregelt, was auf privaten Grundstücken stattfindet. Und zum anderen messen wir nicht mit zweierlei Maß, sondern der lange Prozess über den Bürgerdialog und die Planungsaufträge der Gemeindevertretung an die Verwaltung hatten ja insofern auch ein Ergebnis, als wir uns nämlich völlig abgewendet haben von früheren Überlegungen zur Sommerfeldsiedlung, die Sie vielleicht noch im Kopf haben, da sollte der Straßenquerschnitt vollständig verändert werden. Da war von völlig anderen Aufteilungen des Straßenraumes die Rede. Das ist alles weg. Wir sprechen jetzt davon, dass der Querschnitt 3/3/3 m oder 2/3/4 m vollständig beibehalten wird. Wir sprechen von Granitborden, die dem historischen Material entsprechen, wir sprechen von einer – wie wir finden – für das Siedlungsbild sehr ansprechenden Gestaltung mit wassergebundenen Decken und dazwischenliegenden Befestigungen, sowohl auf der Gehweg- und Parkplatzseite und wir sprechen von einem völlig aufgehellten Asphalt, den ich anhand der Präsentation (Anlage zur Niederschrift) zeigen möchte, damit das nicht immer falsch ankommt. “

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 066/20 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Herr Templin

- Herr Ernsting

- Frau Scheib

- Herr Schubert

- Herr Bültermann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

 

         Frau Dr. Bastians-Osthaus appelliert an die Mitglieder des Hauptausschusses und an die    Verwaltung, die DS-Nr. 066/20 um eine Sitzungsrunde zu verschieben, um sich vernünftig            und ausreichend für eine Abstimmung vorzubereiten, auch um die Fragen der Leuchten        richtig beurteilen zu können.

 

 

Maßgaben des Ausschusses für Umwelt, Verkehr- und Ordnungsangelegenheiten:

1. Der Fahrbahnbelag soll in Beton ausgeführt werden.

         Die Maßgabe wird mehrheitlich abgelehnt.

2. Statt der Beleuchtung Rostocker Leuchte wird die Schinkelleuchte eingesetzt mit einer

    Bernstein LED-Variante.

         Die Maßgabe wird mehrheitlich abgelehnt.

3. Im Rahmen der Ausführungsplanung soll eine Untersuchung für andere Beleuchtungssysteme

    mit intelligenteren Sensoren und Lampen durchgeführt werden.

         Die Maßgabe wird von der Verwaltung übernommen.

 

         Mit Übernahme der 3. Maßgabe wird von der Verwaltung zur Gemeindevertretersitzung

            am 17.09.2020 eine DS-Nr. 066/20/1 vorgelegt.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 066/20 mit mehrheitlicher Zustimmung zur Variante A unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages und unter Beachtung der übernommenen Maßgabe als DS-Nr. 066/20/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 17.09.2020 zu setzen.