Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.      Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Weinbergviertel, Bauabschnitte 1a, 1b, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“, vgl. Anlagen 2.1-2.3) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“, vgl. Anlage 2.4) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 € (brutto) im Haushalt 2021 bereitzustellen.

3.      Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.      Die Bauabschnitte 2 (Straße „Im Tal“, vgl. Anlagen 2.1 und 2.3) und 3 (Straße „Winzerweg“, vgl. Anlage 2.2) werden als weitere Projekte in den gemeindeweiten Gehwegkatalog (vgl. DS-Nr. 089/17 v. 13.07.2017) aufgenommen.


Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 075/20 wurde bisher in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

 

Bauausschuss       7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

UVO-Ausschuss    4 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen

 

 

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 075/20 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 075/20 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.