Sitzung: 17.09.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 023/20
1.
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ wird
gebilligt.
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“
Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (Stand: 28.07.2020),
bestehend aus:
· Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen)
· Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 023/20 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 023/20:
Die DS-Nr. 023/20 wird einstimmig beschlossen.