1.   Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage 1, Umgrenzung Straßenraum) wird die anliegende Entwurfsplanung als Bauprogramm festgelegt.

Die Oberflächenbefestigung erfolgt nach der Variante 1 mit den Bausteinen

G1: Gehweg, Pflasterstreifen in Var. A „Große Betonplatten“ und
wassergebundene Decke,

F1/1: Fahrbahn, aufgehellter Asphalt (mit Beimischung von hellem Mineral),

P1: Parkstreifen, „Rasenplatten“ aus Rasenrippen (Var. A) und
wassergebundene Decke sowie

2.   Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit einem Modell nach dem Vorbild der Leipziger Leuchte („Richard IV“) in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems.

3.   Die Baumaßnahme soll bis zum Jahr 2028 in zwei Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) umgesetzt werden.

 

 

Anlagen

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin – Verweisung der Beschlüsse DS-Nrn. 066/20/1 und 067/20/1 in die Ausschüsse für Bau, Finanzen und Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

Herr Schubert spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Herr Steinacker

Es gibt hier das Problem mit § 22 BbgKVerf, Mitwirkungsverbot, bei den Personen, die Eigentum im Siedlungsgebiet besitzen. Nach Rücksprache des Bürgermeisters mit der Kommunalaufsicht war der letzte Stand aus dem Hauptausschuss, dass sich die betreffenden Personen nicht an der Aussprache beteiligen und nicht mit abstimmen. Über das Thema sollte, bevor wir in die Diskussion gehen, jetzt nochmal neu entschieden werden.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Ø  Nach § 22 fühlen sich Herr Grubert und Herr Steinacker befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 066/20/1 teil.

 

Ø  Herr Bültermann führt aus, dass er sich als Mieter nicht befangen fühlt.

 

Ø  Herr Warnick führt aus, dass er Frau Sahlmann für befangen hält, da sie auch Eigentümerin in dem Gebiet ist. Er möchte klar festgestellt haben, ob diejenigen, die dort Eigentümer sind, befangen sind oder nicht. Es ginge nicht, dass ich einige für befangen erklären und andere nicht. Die Gemeindevertretung müsse nach § 22 Absatz 4 darüber entscheiden.

 

Ø  Frau Sahlmann sieht sich nicht als befangen an. Da beim Straßenausbau keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen, sieht sie dort keinen unmittelbaren Vorteil.

 

Ø  Herr Krüger schließt sich der Meinung von Frau Sahlmann an.

 

Ø  Herr Templin schließt sich der Wortmeldung von Herrn Warnick an und verweist darauf, dass man sich nach § 22 BbgKVerf selber für befangen zu erklären hat. Frau Sahlmann hat sich im Hauptausschuss für befangen erklärt. In der Frage der Befangenheit gehe es darum, dass es die Möglichkeit gibt, dass man einen Vorteil oder einen Nachteil haben könnte. Jede Infrastrukturmaßnahme um das eigene Grundstück hat entweder einen werterhöhenden oder einen wertsenkenden Vorteil. Er halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass man sich für befangen erklärt, wenn man das in gleicher Sache schon einmal getan hat.

 

Ø  Frau Dr. Kimpfel erklärt sich nach § 22 BbgKVerf ebenfalls für befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 066/20/1 teil.

 

Ø  Herr Schubert ist der Meinung, dass die betreffenden Personen nicht befangen sind.

 

Ø  Frau Richel teilt die Meinung von Herrn Schubert nicht und stellt keine Befangenheit fest.

 

Ø  Frau Heilmann fragt noch einmal nach, ob man, wie im Hauptausschuss erwähnt, nur befangen ist, wenn man persönliches Eigentum in der Sommerfeld-Siedlung hat und ob man die Entscheidung jetzt so tragen könne. Wenn es nicht der Fall wäre, würde sie sich auch als befangen erklären, da sie Verwandte in der Sommerfeld-Siedlung hat, die Eigentümer sind.

 

Ø  Herr Templin weist bezüglich der Frage von Frau Heilmann und die Erklärung von Herrn Bültermann auf das hin, was der Bürgermeister auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht gesagt hat, dass diese Befangenheit der unmittelbare persönliche Vorteil, der auch schon in einer Wertsteigerung oder einer Wertminderung eines Eigentums liegen könnte, nicht auf Mieter zutrifft, den Mieter haben damit keine direkte Verbindung. Sie profitieren nicht davon, deswegen sind sie zu Recht nicht befangen.

 

Ø  Frau Pichl führt aus, dass Frau Sahlmann sich im Hauptausschuss nicht für befangen erklärt hat. Sie hat der Information, die es gerade gab, Folge geleistet, wollte sich aber noch einmal selbst informieren.

 

 

Antrag von Herrn Warnick – Abstimmung zur Befangenheit von Frau Sahlmann.

 

 

Ø  Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Liebrenz, führt aus, dass nach § 22 Absatz 4 BbgKVerf die Abstimmung über das Mitwirkungsverbot aller möglichen befangenen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter mit Eigentum erfolgt.

 

 

Herr Templin

Jemand, der per Abstimmung von der Gemeindevertretung mit Mehrheit ein Mitwirkungsverbot ausgesprochen bekommt hat die Möglichkeit, wenn es zu Unrecht gewesen ist, dagegen zu klagen. Deswegen muss es immer eine benannte Person sein. Wenn ein Teil benannt ist, dann kann ja nicht ein Teil dagegen klagen. Das Ganze dient sowieso nur der Darstellung, dass in dieser Gemeindevertretung unabhängig entschieden wird. Was wir hier gerade aufgeführt haben, ist grotesk.

 

 

Herr Bültermann

Ich bin auf keinen Fall rechtskundig und sehne mich nach einer Lösung. Bitte lassen Sie uns in Gruppe entscheiden, ob die Gruppe der Eigentümer befangen ist. Ich bitte einfach darum, hört auf mit dem Scharmützel, es muss weitergehen.

 

 

Frau Richel

Für die Niederschrift ist ja festgehalten, dass es vor der Abstimmung Personen gab, die sich befangen erklärt haben und damit ist es am Ende auch nachweisbar wenn geprüft wird, welche Person dem nicht entsprochen oder anders gehandelt hat.

 

 

Abstimmung zur Befangenheitssituation/Mitwirkungsverbot:

Die Abstimmung zum Mitwirkungsverbot wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Ø  Der Vorsitzende, Herr Liebrenz, stellt zusammenfassend fest, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung kein Mitwirkungsverbot für die derzeit sich selbst als befangen Erklärten und für Frau Sahlmann sieht. Es besteht die Möglichkeit, dass die sich als befangen Erklärten ihre Meinung revidieren.

 

Ø  Herr Schubert führt aus, dass, wenn dieser Beschluss angefochten werden kann, was möglich ist, weil Frau Sahlmann möglicherweise doch befangen ist. Der Antrag wird aber nur dann vom Verwaltungsgericht angenommen oder positiv festgestellt und der Beschluss aufgehoben, wenn die Stimme von Frau Sahlmann entscheidend war.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 066/20/1 beteiligen sich:

Frau Heilmann

Herr Templin

 

 

Änderungsanträge von Herrn Templin, die einzeln abzustimmen sind:

1.   Die Fahrbahn wird in Beton ausgeführt.

2.   Der Gehweg wird in wassergebundener Decke ausgeführt.

3.   Die Beleuchtung erfolgt in dem Modell „Schinkel“.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Bültermann – Ende der Rednerliste

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Auf der Rednerliste stehen noch:

Frau Sahlmann

Frau Pichl

Frau Dr. Bastians-Osthaus

 

 

Änderung der Verwaltung – Die Entscheidung zur Beleuchtung wird aus dem Beschluss gestrichen und zu einem anderen Zeitpunkt behandelt.

 

 

Auf der Rednerliste stehen noch:

Herr Schubert

Frau Richel

Frau Winde

 

 

Abstimmung zu den Änderungsanträgen von Herrn Templin:

1.   Änderungsantrag   -           mehrheitlich abgelehnt.

2.   Änderungsantrag   -           mehrheitlich abgelehnt.

3.   Änderungsantrag   -           mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 066/20/1:

Die geänderte DS-Nr. 066/20/1 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Ø  Nach § 9 Absatz 4 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Kleinmachnow werden nach 23:00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr aufgerufen.

 

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Liebrenz, schlägt als Fortsetzungstermin Mittwoch, 23. September 2020, 18:00 Uhr, vor.

 

 

Abstimmung zum Fortsetzungstermin:

Dem Fortsetzungstermin wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 

Ende der Sitzung 23:11 Uhr