Herr Ernsting

Die Eigentümer sind bereits vor längerer Zeit mit der Idee, die sie Ihnen heute vorstellen möchten, an die Verwaltung herangetreten. Wir als Verwaltung möchten gern Ihre Position erfahren, damit wir wissen, wie weiter verfahren werden soll.

 

Die Eigentümer Melanie Huch-Malitzki und Guido Malitzki stellen ihre Idee an Hand einer Präsentation vor:

Unser Ziel ist es, die Fläche als Baugrundstücke zu entwickeln, um attraktiven, aber bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, z. B. in Form von Reihen- oder Doppelhäusern im zu erhaltenden Grün, etwa für junge Familien.

 

Entwicklungspotential/Auswirkungen aus Sicht der Eigentümer:

     Herstellung eines städtebaulichen Lückenschlusses: In der Vogelperspektive zeigt sich, dass die Bestandsstruktur der Märkischen Heide in homogener Anbindung an die Wohnbebauung am Stahnsdorfer Damm fortgesetzt wird.

       Neue Straßenführung: Verkehrsentlastung für die Kreuzung Stolper Weg / Stahnsdorfer Damm / Hohe Kiefer, als Alternativroute Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße für den Kfz-Verkehr.

       Steigern der Bannwald-Attraktivität: Entwickeln und Gestalten des Umfeldes mit dem Ausflugsziel Bolzplatz/Waldspielplatz im künftigen Baugebiet 006-e, ehemals FATH.

       Überlegung: Grundstücke mit geringer Dichte (z. B. GRZ 0,15, ca. 1/5 als Bauland, ca. 4/5 als Hausgarten- und Freifläche), Berücksichtigung des Baumbestandes, Beachten von Lärmschutz gegenüber der BAB 115, die Neubebauung führt darüber hinaus zur Lärmminderung für die Bestandsimmobilien entlang Märkische Heide.

       Erschließung / technische Infrastruktur über die ohnehin geplanten Verkehrsflächen für das künftige Baugebiet 006-e, ehemals FATH.

 

Planungsvarianten der Eigentümer:

Unsere Varianten, im Jahre 2017 entwickelt, spiegeln drei Ideen wider: Zum einen ist die zukunftsorientierte verkehrsentlastende Straßenführung von Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße bis Planstraße 3 im künftigen Baugebiet 006-e, ehemals FATH denkbar. Zum anderen die Zuwegung mittels Durchquerung des Bannwaldes von der Märkischen Heide aus.

Bauvorhaben in einem Trinkwasserschutzgebiet sind im Sinne des Gewässerschutzes, auch zum Wohle der Allgemeinheit, in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und unter Einhaltung entsprechender Auflagen möglich.

 

Herr Ernsting weist darauf hin, dass die Rechtsverordnung des Landes zum Wasserschutzgebiet Kleinmachnow in Schutzzone III nur eine Bebauung gestattet, wenn das jeweilige Grundstück im Flächennutzungsplan Kleinmachnow im Jahr 2000 bereits als Baufläche dargestellt war. Das ist bei den hier angesprochenen Flächen nicht der Fall, sie sollen vielmehr im Rahmen der bevorstehenden Erweiterung des Wasserwerkes in die strenger geschützte Schutzzone II einbezogen werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau Masche, Frau Sahlmann, Frau Schwarzkopf, Herr Hurnik, Herr Wolschon, Frau Scheib, Herr Schubert, Herr Sahlmann, Herr Krüger, Herr Malitzki und Herr Ernsting.

 

Diskussionspunkte:

     Die Anknüpfung an die aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangene Planung für das Gebiet 006-e am Stahnsdorfer Damm ist nicht möglich. Die für das FATH-Gelände erreichte hohe Qualität des dortigen Entwurfes wird mit der hier gezeigten Skizze nicht erreicht.

     Jede Bebauung und Versiegelung an dieser Stelle ist auch im Hinblick auf den Klimaschutz abzulehnen.

     Die Verknüpfung zwischen Stahnsdorfer Damm und Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße für den Kfz-Verkehr wurde schon vor längerer Zeit bewusst verworfen. Es sollen nicht noch zusätzliche Verkehrsbelastungen in die Wohngebiete im Verlauf R.-Breit­scheid-Straße / E.-Thälmann-Straße gebracht werden.

     Ist es vorstellbar, Teilflächen für Familien mit wenig Geld vorzusehen und Teilflächen aufzuforsten?

     Die Fläche könnte auch für eine Demenz-Einrichtung genutzt werden, wie sie einmal für die Flächen in Verlängerung Wolfswerder angedacht waren.

     Auf dieser Fläche ist allenfalls eine Aufforstung vorstellbar, für die es breite Mehrheiten geben dürfte.