Sitzung: 28.09.2020 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Die
Eigentümer sind bereits vor längerer Zeit mit der Idee, die sie Ihnen heute
vorstellen möchten, an die Verwaltung herangetreten. Wir als Verwaltung möchten
gern Ihre Position erfahren, damit wir wissen, wie weiter verfahren werden
soll.
Die
Eigentümer Melanie Huch-Malitzki und Guido Malitzki stellen ihre Idee an
Hand einer Präsentation vor:
Unser Ziel ist es, die Fläche als Baugrundstücke zu
entwickeln, um attraktiven, aber bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, z. B. in
Form von Reihen- oder Doppelhäusern im zu erhaltenden Grün, etwa für junge
Familien.
Entwicklungspotential/Auswirkungen
aus Sicht der Eigentümer:
• Herstellung
eines städtebaulichen Lückenschlusses: In der Vogelperspektive zeigt sich, dass
die Bestandsstruktur der Märkischen Heide in homogener Anbindung an die Wohnbebauung
am Stahnsdorfer Damm fortgesetzt wird.
•
Neue
Straßenführung: Verkehrsentlastung für die Kreuzung Stolper Weg / Stahnsdorfer
Damm / Hohe Kiefer, als Alternativroute Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße für
den Kfz-Verkehr.
•
Steigern
der Bannwald-Attraktivität: Entwickeln und Gestalten des Umfeldes mit dem
Ausflugsziel Bolzplatz/Waldspielplatz im künftigen Baugebiet 006-e, ehemals
FATH.
•
Überlegung:
Grundstücke mit geringer Dichte (z. B. GRZ 0,15, ca. 1/5 als Bauland, ca. 4/5
als Hausgarten- und Freifläche), Berücksichtigung des Baumbestandes, Beachten
von Lärmschutz gegenüber der BAB 115, die Neubebauung führt darüber hinaus zur
Lärmminderung für die Bestandsimmobilien entlang Märkische Heide.
•
Erschließung
/ technische Infrastruktur über die ohnehin geplanten Verkehrsflächen für das
künftige Baugebiet 006-e, ehemals FATH.
Planungsvarianten der Eigentümer:
Unsere
Varianten, im Jahre 2017 entwickelt, spiegeln drei Ideen wider: Zum einen ist
die zukunftsorientierte verkehrsentlastende Straßenführung von Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße
bis Planstraße 3 im künftigen Baugebiet 006-e, ehemals FATH denkbar. Zum
anderen die Zuwegung mittels Durchquerung des Bannwaldes von der Märkischen
Heide aus.
Bauvorhaben in einem
Trinkwasserschutzgebiet sind im Sinne des Gewässerschutzes, auch zum Wohle der
Allgemeinheit, in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und unter
Einhaltung entsprechender Auflagen möglich.
Herr Ernsting weist
darauf hin, dass die Rechtsverordnung des Landes zum Wasserschutzgebiet
Kleinmachnow in Schutzzone III nur eine Bebauung gestattet, wenn das jeweilige
Grundstück im Flächennutzungsplan Kleinmachnow im Jahr 2000 bereits als
Baufläche dargestellt war. Das ist bei den hier angesprochenen Flächen nicht
der Fall, sie sollen vielmehr im Rahmen der bevorstehenden Erweiterung des
Wasserwerkes in die strenger geschützte Schutzzone II einbezogen werden.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Scheib, Frau
Masche, Frau Sahlmann, Frau Schwarzkopf, Herr Hurnik, Herr Wolschon, Frau
Scheib, Herr Schubert, Herr Sahlmann, Herr Krüger, Herr Malitzki und Herr
Ernsting.
Diskussionspunkte:
• Die
Anknüpfung an die aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangene Planung
für das Gebiet 006-e am Stahnsdorfer Damm ist nicht möglich. Die für das
FATH-Gelände erreichte hohe Qualität des dortigen Entwurfes wird mit der hier gezeigten
Skizze nicht erreicht.
• Jede
Bebauung und Versiegelung an dieser Stelle ist auch im Hinblick auf den
Klimaschutz abzulehnen.
• Die
Verknüpfung zwischen Stahnsdorfer Damm und Verlängerung
Rudolf-Breitscheid-Straße für den Kfz-Verkehr wurde schon vor längerer Zeit
bewusst verworfen. Es sollen nicht noch zusätzliche Verkehrsbelastungen in die
Wohngebiete im Verlauf R.-Breitscheid-Straße / E.-Thälmann-Straße gebracht
werden.
• Ist
es vorstellbar, Teilflächen für Familien mit wenig Geld vorzusehen und
Teilflächen aufzuforsten?
• Die
Fläche könnte auch für eine Demenz-Einrichtung genutzt werden, wie sie einmal
für die Flächen in Verlängerung Wolfswerder angedacht waren.
• Auf
dieser Fläche ist allenfalls eine Aufforstung vorstellbar, für die es breite
Mehrheiten geben dürfte.