Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Gemeinde Kleinmachnow, (Straßenreinigungsgebührensatzung – Anlage), wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Krüger äußert sich verwundert darüber, dass ein Zweckverband Bauhof gegründet wird und schon jetzt sollen die Straßenreinigungsgebühren zum Beginn 2021 erhöht werden. Die Straßenreinigung übernimmt dann ja der Zweckverband. Warum wird diese Verfahrensweise angewendet? Wieso müssen die Straßenreinigungsgebühren jetzt erhöht werden?

Weiter führt er aus, dass der Bauhof in den letzten Jahren Gewinn erwirtschaftet hat, aber nie darüber informieren kann, wo der Gewinn erwirtschaftet wurde.

Er wird der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen.

Frau Braune stellt klar, dass eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren nichts mit der Gründung des Zweckverbandes zu tun hat.

Sie macht deutlich, dass die bisherige Satzung nicht mehr den gesetzlichen Regelungen entspricht. Daher musste eine Überarbeitung der Satzung erfolgen. Eine Nachkalkulation wird es ebenfalls geben.

Herr Krüger vertritt die Meinung, dass es bisher keine Nachkalkulation seitens des Bauhofes gegeben hat. Es war bisher nicht möglich, eine Kalkulation vom Bauhof zu erfahren. Es gibt weder eine Kalkulation noch eine Nachkalkulation beim Bauhof.

Frau Schwarzkopf äußert, dass eine Rückzahlung der eventuell zu viel gezahlten Straßenreinigungsgebühren ein enormer Verwaltungsaufwand wäre.

Herr Templin findet es sinnvoller, wenn die zu viel gezahlten Beiträge an diejenigen zurückgezahlt werden, die sie auch bezahlt haben und nicht an die Gemeinde.

Frau Braune macht nochmals deutlich, dass die Gemeinde nach dem Kommunalen Abgabengesetz verpflichtet ist, Überzahlungen zu erstatten bzw. zu verrechnen.

Herr Schellberg fragt, wenn der Bauhof in den vergangenen Jahren Überschüsse erwirtschaftet hat, dann hat er doch gut gewirtschaftet. Warum werden dann die Gebühren erhöht?

Frau Braune macht nochmals deutlich klar, dass die Satzung überarbeitet werden musste, weil sie nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Es gibt zwischenzeitlich neue gesetzliche Bestimmungen.

  

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Krüger, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Schellberg

 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 069/20 zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 069/20 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.