1.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in Anlage 1 gekenn­zeichneten Bereich. Der veränderte Geltungsbereich ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.   Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“

·       nur zur Information: bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß Beschluss vom 12.12.2019 (DS-Nr. 158/19)

·       Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (Stand: 27.07.2020)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 072/20 beteiligt sich:

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 072/20:

Die DS-Nr. 072/20 wird einstimmig beschlossen.