Sitzung: 23.09.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 072/20
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil
B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
3.
Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
· Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
· nur zur Information: bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß Beschluss vom 12.12.2019 (DS-Nr. 158/19)
· Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (Stand: 27.07.2020)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr.
072/20 beteiligt sich:
Herr Schubert
Abstimmung zur DS-Nr. 072/20:
Die DS-Nr. 072/20 wird einstimmig beschlossen.