1.   Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow umfasst den in Anlage 1 gekenn­zeichneten Bereich. Der Neuzuschnitt des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemei­ne Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow

·       Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum bisherigen Änderungsbereich

·       Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand: 17.08.2020)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 073/20 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 073/20:

Die DS-Nr. 073/20 wird einstimmig beschlossen.