Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.      Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Weinbergviertel, Bauabschnitte 1a, 1b, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“, vgl. Anlagen 2.1-2.3) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“, vgl. Anlage 2.4) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 Euro (brutto) im Haushalt 2021 bereitzustellen.

3.      Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.      Die Bauabschnitte 2 (Straße „Im Tal“, vgl. Anlagen 2.1 und 2.3) und 3 (Straße „Winzerweg“, vgl. Anlage 2.2) werden als weitere Projekte in den gemeindeweiten Gehwegkatalog (vgl. DS-Nr. 089/17 vom 13.07.2017) aufgenommen.

 

 

Anlagen

·       Erläuterung zur Vorplanung

·       Lagepläne

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 075/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Frau Winde

Herr Steinacker

Frau Ross

Herr Singer

Herr Schubert

Herr Hahn

Frau Heilmann

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Der Zweirichtungsradweg am Weinberg ist im Moment in den schriftlichen Unterlagen noch in einem Querschnitt mit Pflaster ausgewiesen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Pflaster geändert werden müsste in Asphalt oder in eine glatte Oberfläche.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 075/20 beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel

Frau Winde

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 075/20:

Die DS-Nr. 075/20 wird mehrheitlich beschlossen.