Vorbemerkung
der Fragensteller:
Zusammen
mit dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bildet die Gewerbesteuer die
wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Kleinmachnow. Für die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sie deshalb von zentraler Bedeutung.
Eine
verantwortungsvolle Kommunalpolitik setzt voraus, dass potenzielle Risiken für
die Finanzausstattung der Gemeinde frühzeitig identifiziert und vorausschauend
gemanagt werden. Im Bereich der Gewerbesteuer können Risiken insbesondere darin
bestehen, dass große Gewerbesteuerzahler unerwartet wegbrechen, z. B. weil sie
ihren Standort verlagern. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, je stärker sich
das Gewerbesteueraufkommen auf nur wenige Großbetriebe konzentriert.
Um
die Nachhaltigkeit der derzeit sehr komfortablen Gewerbesteuersituation in
Kleinmachnow besser beurteilen und mögliche Konzentrationsrisiken abschätzen zu
können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Die Wahrung des Steuergeheimnisses wird dabei selbstverständlich vorausgesetzt
und sollte durch die Art der Fragestellung gewährleistet sein.
Fragen
an die Verwaltung:
1) Bitte geben Sie für die letzten fünf
verfügbaren Jahre jeweils an, wie viele Gewerbebetriebe in Kleinmachnow
registriert waren und wie viele von diesen tatsächlich zum
Gewerbesteueraufkommen beigetragen haben.
2) Bitte geben Sie für die letzten fünf
verfügbaren Jahre jeweils die Höhe der ausgewiesenen Gewerbesteuereinnahmen
a) in der Ergebnisrechnung und
b) in der Finanzrechnung an.
3) Bitte geben Sie für die besagten
Jahre jeweils an, wieviel Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens* auf die
3 größten, wieviel Prozent auf die 5 größten, wieviel Prozent auf die 10
größten und wieviel Prozent auf die 20 größten Gewerbesteuerzahler entfallen:
Jahr |
Anteil
größte 3 in % |
Anteil
größte 5 in % |
Anteil
größte 10 in % |
Anteil
größte 20 in % |
20.. |
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20.. |
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20.. |
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20.. |
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20.. |
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*
Da es vorliegend um ein Konzentrationsmaß und nicht um absolute Größen geht,
dürfte es für das Ergebnis keine entscheidende Rolle spielen, ob das
Gewerbesteueraufkommen des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der
Vorauszahlungen oder der endgültig veranlagten Steuern ermittelt wird. Wählen
Sie gerne die Größe aus, die sich am einfachsten bzw. mit den aktuellsten Daten
ermitteln lässt.
Zu 1.
Jahr |
angemeldete Gewerbe |
davon Gewerbesteuerpflichtige |
2015 |
1628 |
819 |
2016 |
1620 |
858 |
2017 |
1635 |
881 |
2018 |
1690 |
787 |
2019 |
1675 |
693 |
Zu 2.
Jahr |
Gewerbesteuereinnahmen |
|
Finanzrechnung in TEUR |
Ergebnisrechnung in TEUR |
|
2015 |
9.796 |
10.116 |
2016 |
12.554 |
13.417 |
2017 |
11.307 |
11.251 |
2018 |
15.635 |
15.679 |
2019 |
19.737 |
19.729 |
Zu 3.
Jahr |
Anteil größte 3 in % |
Anteil größte 5 in % |
Anteil größte 10 in % |
Anteil größte 20 in % |
2015 |
48,4 |
54,7 |
65,9 |
74,5 |
2016 |
59,8 |
64,6 |
72,1 |
79,3 |
2017 |
49,3 |
57,6 |
67,9 |
76,9 |
2018 |
52,5 |
64,5 |
76,6 |
84,2 |
2019 |
67,5 |
73,8 |
81,3 |
87,7 |