Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seit Juli 2020 ist das NH-Hotel überraschend und kurzfristig geschlossen.

 

Wir fragen die Verwaltung:

1.   Gibt es Erkenntnisse oder Planungen dazu, welche Nachnutzung seitens des Eigentümers vorgesehen ist?

2.   Welche Nutzungsmöglichkeiten sind dort überhaupt zulässig?

 

 

Zu 1.

Weder der bisherige Nutzer (Betreiber NH-Hotel), noch der Eigentümer haben bisher Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen. Es liegen deshalb keine Informationen vor.

 

 

Zu 2.

Der für das Grundstück Zehlendorfer Damm 190 und angrenzende Flächen in den Jahren 1992/93 aufgestellte Vorhaben- und Erschließungsplan KLM-V+E/P-001 „Sporthotel Kiebitzberge“ stellte sich nach rechtlicher Prüfung als von Beginn an unwirksam heraus. Daraufhin hob die Gemeinde die 1992/93 zum Verfahren gefassten Beschlüsse mit DS-Nr. 182/10 vom 16.12.2010 auf. Der Aufhebungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 23.12.2010 bekannt gemacht.
Unabhängig davon dürfte eine erneute Nutzung des Objektes als Hotel zulässig bleiben. Die Zulässigkeit anderer Nutzungen wäre gemeinsam mit dem Landkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu prüfen.