Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorbemerkung der Fragesteller:

Während das Infektionsgeschehen der Covid-19-Pandemie über den Sommer in Brandenburg und auch in Kleinmachnow relativ gering war, wird für den Beginn der kalten Jahreszeit mit einem Anstieg gerechnet, da es bislang weder eine Impfung noch ein wirksames Medikament gibt. Selbst wenn dies bislang nur eine Erwartung ist, die sich nicht unbedingt realisieren muss, ist es aus Sicht der CDU-Fraktion besser, darauf vorbereitet zu sein. Hinzu kommt, dass viele Menschen ihr Verhalten angesichts des Infektionsrisikos ändern. Die Zunahme des Radverkehrs bei gleichzeitig sinkender Auslastung der Busse ist nur ein Teilbereich dessen, für die kalte Jahreszeit ist jedoch mit einem Anstieg des motorisierten Individualverkehrs zu rechnen. In anderen Bundesländern, z. B. Nordrhein-Westfalen, werden die Busse zu Schulbeginn und -ende verstärkt und teilweise auch der Schulbeginn entzerrt, um überfüllte Busse und Menschentrauben vor Schuleingängen zu verhindern. Weitere Änderungen des Verhaltens betreffen die Wahrnehmung öffentlicher Veranstaltungen, der Besuch von Restaurants und das Einkaufsverhalten. Viele Städte haben größere Flächen für die Außengastronomie freigegeben, erlauben die Aufstellung von Windschutzwänden oder Heizstrahlern. Schließlich müssen für die Aufrechterhaltung der lokalen Demokratie und des Informationsflusses ausreichende Vorkehrungen für die kommunalen Gremien getroffen werden, um die Gemeinde Kleinmachnow auch in der Pandemie entscheidungsfähig zu halten.

 

Daraus resultieren Handlungserfordernisse, um die erwarteten negativen Auswirkungen für die Menschen in Kleinmachnow so gering wie möglich zu halten.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.   Gibt es Planungen und wenn ja, welche, auf sich ändernde Fortbewegungspräferenzen einzugehen? Gibt es ein Konzept oder ist ein solches beabsichtigt für den Corona-Herbst, möglichst gemeinsam mit dem Landkreis?

2.   Gibt es Überlegungen, den Busverkehr zu den Hauptverkehrszeiten zu verstärken, um überfüllte Busse zu verhindern? Sind andere Maßnahmen geplant, um die Stoßzeiten zu entzerren?

3.   Gibt es Überlegungen, den Verkehrsfluss angesichts der erwarteten Zunahme des motorisieren Individualverkehrs zum Herbst zu verbessern? Wenn ja, wie?

4.   Wie können Menschentrauben vor Schulen verhindert werden?

5.   Welche Überlegungen gibt es, um die Restaurants und Geschäfte in Kleinmachnow in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen?

6.   Gibt es ein umfassendes Konzept für den Fall erneuter Kontaktbeschränkungen sowohl für die Arbeit der Gemeindeverwaltung als auch zum Umgang mit Sitzungen und Information der Gemeindevertreterinnen und -vertreter oder wird dieses bis zur nächsten Hauptausschusssitzung erarbeitet?

 

 

Zu 1.

Zunächst ist festzustellen, dass es während des Lockdowns zu einer erheblichen Verringerung des individuellen Verkehrsaufkommens kam. Die Ursachen (Heimarbeit, Kurzarbeit etc.) sind bekannt. Somit kann auch bei einem möglichen Anstieg der Infektionszahlen im Herbst davon ausgegangen werden, dass sich ähnliche Szenarien wiederholen. Planungen im Sinne der Fragestellung gibt es nicht. Seitens des Landkreises gibt es bisher diesbezüglich ebenfalls keine Aktivitäten. Inwieweit das Land Brandenburg oder der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf Erfahrungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen, ist leider nicht bekannt.

 

 

Zu 2.

Verantwortlich für den Busverkehr ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dieser hat für alle Regionen des Landkreises dafür Sorge zu tragen, dass ein ausgewogenes Busangebot vorhanden ist.

 

Allgemein bekannt ist, dass grundsätzlich (nicht nur in Kleinmachnow) dichtere Bustaktungen gewünscht werden. Aber: Busse fahren noch nicht autonom und so werden natürlich die entsprechenden Busfahrerinnen und Busfahrer benötigt, um die dichtere Taktung gewährleisten zu können. Die angespannte Personalsituation dürfte jedoch hinreichend bekannt sein, insbesondere den Mitgliedern des Kreistages.  Ob der Landkreis Maßnahmen im Sinne der Anfrage ergreift, ist nicht bekannt. Auch Maßnahmen sind durch die Gemeindeverwaltung diesbezüglich nicht geplant, da hierfür keine Zuständigkeiten gegeben sind. Für die Beispiele, die in der Anfrage genannt sind (verstärkte Busfrequenz, Entzerrung Schulbeginn) ist die Gemeinde nicht zuständig. Hier sind der Landkreis, die Schulen mit den Eltern- und Schulkonferenzen, das staatliche Schulamt und das zuständige Landesministerium angehalten, nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Eine Unterstützung der Gemeinde Kleinmachnow im angemessenen Rahmen ist jedoch sicherlich möglich.

 

 

Zu 3.

Es gibt kaum Möglichkeiten den Verkehrsfluss angesichts der vermuteten Zunahme des MIV zum Herbst zu verbessern. Staus sind grundsätzlich nicht zu erwarten. Zähfließender Verkehr ist insbesondere nur im Zeitfenster von ca. 7:00 Uhr bis ca. 8:30 Uhr feststellbar. Eine Optimierung von LSA auf den Hauptverkehrsstraßen ist aufwändig und hat immer Auswirkungen auf angrenzende Bereiche. Lediglich die Öffnung von den im Zuge des Neubaus der Rammrathbrücke für den Verkehr gesperrten Bereiche könnte für eine gewisse Entlastung im Ort sorgen. Hilfreich könnten auch die Bildung von Fahrgemeinschaften sein, um Schülerinnen und Schüler zur Schule zu bringen und von dort abzuholen. Auch über diese Möglichkeit sollte in den jeweiligen Schulgremien nachgedacht werden.

 

 

Zu 4.

Hier ist zuerst zu klären, wo Menschentrauben auftreten und wie sich diese zusammensetzen. Hinzuweisen ist zunächst auf die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 49]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. September 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 72])“. Danach ist  jede Person aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.  Zwischen Personen ist im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft gilt diese Regelung nicht; die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt. Das gilt jedoch nur in den Schulen. Inwieweit der Bereich vor der Schule auch dazugezählt werden kann, ist ggf. auszulegen. Grundsätzlich wird es sich um die gleichen Personen handeln, die auch in der Schule aufeinandertreffen.

 

Handelt es sich jedoch um Eltern, die ihre Kinder zur Schule gebracht haben und im Anschluss daran noch Gespräche führen, so gilt uneingeschränkt die SARS-CoV-2-UmgV.

Zuständig für die Durchsetzung der Verordnung sind die jeweiligen Gesundheitsbehörden (Infektionsschutzgesetz).

Allgemein ist es wünschenswert, dass in den Schulen und Elternhäusern regelmäßig zu diesem Thema informiert und sensibilisiert wird.

 

 

Zu 5.

Die Restaurants und Geschäfte in Kleinmachnow halten sich vorbildlich an die Regelungen der SARS-CoV-2-UmgV. Sie werden natürlich unterstützt, wenn sie es wünschen. Die Unterstützung kann jedoch nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen (Baurecht, Gewerberecht, Ordnungsrecht, Immissionsschutz etc.). Die Verwaltung wird ihre Ermessensausübung nach Möglichkeit weit gestalten.

 

Zu 6.

 

Verwaltung

Die Verwaltung wird im Falle einer erneuten Kontaktbeschränkung auf ihr bewährtes Handlungskonzept aus dem Frühjahr zurückgreifen und erforderliche Modifikationen je nach Lage vornehmen. Die technische Infrastruktur wurde in den letzten Monaten deshalb sukzessive mit Blick auf Heimarbeit ergänzt (Laptop, Webcams, Tablets, VPN etc.).

Kernelemente des Handlungskonzepts sind:

·       Aufteilung in Teams (A + B), die an unterschiedlichen Tagen im Rathaus arbeiten ohne sich physisch zu begegnen; Heimarbeit an den Tagen wo keine Präsenz im Rathaus möglich ist

·       konsequente Heimarbeit für MA spezieller Bereiche (IT, Bürgerbüro) ohne Präsenz im Rathaus

·       online-Terminvergabe für dringende Angelegenheiten der Bevölkerung.

 

Die Verwaltung wird über die üblichen Kommunikationswege wie immer erreichbar sein. Auf die möglichen digitalen Angebote für Verwaltungsdienstleistungen wird jedoch deutlicher hingewiesen. Weiterhin ist die Gemeinde Teil des Pilotprojektes „Digitaler Bürgerdialog für Kommunen“ der Bertelsmann-Stiftung. Hier geht es darum, mit den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde via Videochat in Kontakt zu treten. Die Erfahrungen aus dem Projekt werden für weitere Handlungsweisen genutzt.

 

 

Vertretung

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung sind mit Tablets ausgestattet. Damit besteht die Möglichkeit, neben der digitalen Gremienarbeit, auch untereinander zu kommunizieren.

Entsprechende Informationen und Zugänge für Videokonferenzen (Cisco Webex) wurden an die Fraktionen ausgereicht. Für die Arbeit der Vertretungen im Notfall ist die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) vom 17. April 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 19]) geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 53])“, anzuwenden. Diese tritt zwar zum 30. September 2020 außer Kraft aber es ist damit zu rechnen, dass im Falle weitrechender Kontaktbeschränkungen die dort aufgezeigten Möglichkeiten zur Gremienarbeit wieder anwendbar sein werden.

Nach jetzigem Erfahrungsstand ist jedoch die Durchführung von Präsenzsitzungen der Gremien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen jederzeit möglich. Es sind in diesem Zusammenhang auch „Verhaltensregeln bei Sitzungen gemeindlicher Gremien“ aufgestellt worden.  Entscheidungen zur Art und Weise der Durchführung von Sitzungen sollten im Ältestenrat getroffen werden.

Die Information der Mitglieder der Gemeindevertretung erfolgt über die bekannten Informationswege (E-Mail, Telefon, Videochat). Auch auf der Homepage werden ebenfalls aktuelle Informationen jederzeit abrufbar sein. Ein umfänglicher Informationsaustausch ist also jederzeit gewährleistet. Für die Verwaltung werden der Vorsitzende der GV sowie die Fraktionsvorsitzenden, bei Abwesenheit die bekannten Stellvertretungen, erste Ansprechpartner sein. Die Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien ist jederzeit gewährleistet.