1.      Die mit DS-Nr. 072/16 vom 20.07.2016 gebilligte Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt B zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze, vgl. Anlage 2), wird bestätigt. Die Maßnahme wird wie folgt ausgeführt:

·       Länge des Weges ca. 721 m,

·       Wegbreite (Mindestmaß) 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette,

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Tragschicht mit Natursteinmineralgemisch, Deckschicht mit wassergebundener Wegedecke),

·       Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen.

2.      Hierfür werden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 373.300 Euro bereitgestellt.

 

 

Anlagen

·       Luftbild zur räumlichen Einordnung des Streckenabschnittes 9, Bauabschnitt B

·       3 Blätter Vorplanung des Büros Trautmann Landschaftsarchitekten vom 23.02.2016/16.10.2017

 

 

Ø  Erläuterungen durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 137/20 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Frau Richel

Herr Krüger

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Lobend erwähnen möchte ich, dass die Uferwege, im Gegensatz zu Teltow und Stahnsdorf, vollständig hergestellt werden. Ich bitte darum, sich zu dieser Beschlussvorlage mit der Stadt Berlin in Verbindung zu setzen, um den Anschluss des Uferweges nach Berlin weiterzuführen, sonst endet der Weg als Sackgasse.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 137/20:

Die DS-Nr. 137/20 wird einstimmig beschlossen.