Sitzung: 12.11.2020 Gemeindevertretung
1.
Herr Singer
1.1 Im Protokoll der
letzten Sitzung vom September steht, dass wir das Live-Streaming im November
als Probebetrieb durchgeführt wird und auf der GV-Sitzung im Dezember
einsatzfähig ist. Wie ist der aktuelle Stand?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Geräte sind beschafft. Die Halle wurde heute erst bestuhlt. In der
Kürze der Zeit war es nicht möglich, ein Live-Streaming zu installieren. Der
Testlauf soll in der ersten Sitzung im Jahr 2021 erfolgen.
2.
Herr Gutheins
2.1 Ist die Stelle des
Geschäftsführers für den Zweckverband Bauhof schon ausgeschrieben worden?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Stelle des Geschäftsführers ist seit dem 1. Juli 2020 mit Frau
Rennebarth besetzt. Somit hat der Zweckverband zwei Geschäftsführer, Herrn
Brinkmann und Frau Rennebarth.
Nachfrage von Herrn Gutheins
Sind beide Stellen
ausgeschrieben worden oder nur die zusätzliche Stelle?
Bürgermeister
Herr Grubert
Es wurde nur die zusätzliche Stelle ausgeschrieben.
3.
Herr Templin
3.1
Meine Anfrage bezieht sich auf eine
Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 007/2020 vom 9. Oktober 2020. In diesem
Amtsblatt ist der Beschluss der Gemeindevertretung zur 1.
Nachtragshaushaltssatzung veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung ist in §
3 anders als in der Beschlussvorlage, das heißt, da sind zusätzlich
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,3 Mio. Euro eingefügt worden.
Enthält
die Tabelle des 1. Nachtragshaushaltsplans, der im § 1 veröffentlicht wurde,
auch diese Verpflichtungsermächtigung? Wenn ja, an welcher Stelle? Wenn nein,
warum nicht?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Frage wird durch
die Verwaltung schriftlich beantwortet.
Anmerkung von Herrn Templin
Die Vorschriften zur
Veröffentlichung im Amtsblatt verlangen, dass der Bürgermeister durch
Unterschrift die Veröffentlichung vornimmt und dabei bestätigt, dass das
Veröffentlichte auch dem hier Beschlossenen entspricht. Ich gehe davon aus,
dass Sie diese Frage, als Sie das unterschrieben haben, natürlich auch geprüft
haben. Deswegen sollten Sie in der Lage sein, die Frage jetzt gleich zu
beantworten.
Bürgermeister
Herr Grubert
Erstens obliegt es mir, ob ich die Frage schriftlich beantworte und
zweitens, wenn ich es beantworte, stimme ich Ihrer These, dass die Texte
unterschiedlich sind, zu. Das weiß ich aber im Moment nicht. Dann müssten Sie
mir netterweise schon am Vormittag Ihre Frage so spezifiziert stellen, damit
ich prüfen kann.
22:08 - Ende
der öffentlichen Sitzung