Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. September 2020 (Folgesitzung der GV-Sitzung vom 17. September 2020) liegen nicht vor.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. September 2020 (Folgesitzung der GV-Sitzung vom 17. September 2020) wird festgestellt.