Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einleitung

 

Die Haushaltsplanung 2021 erfolgt nach den aufgeführten Rechts- und Verwaltungsvorschriften und weiteren Planungsvorgaben:

·       Die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007(GVBl. I/ 07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 19]

·       Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz – BbgFAG) vom 29. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 2004 (GVBl. I/04 S. 262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 34])

·       Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV) in der Fassung vom 14. Februar 2008 (GVBl. II/ 08, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2019 (GVBl. II/19, [Nr. 19])

·       Verwaltungsvorschrift über die produktorientierte Gliederung der Haushaltspläne, die Kontierung der kommunalen Bilanzen und der Ergebnis- und Finanzhaushalte sowie über die Verwendung verbindlicher Muster zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (VV Produkt- und Kontenrahmen), Runderlass des MI Nr. 4/2008 vom 18. März 2008 (zuletzt geändert durch Runderlass vom 21. Dezember 2009)

·       Ergänzende finanzstatistische Zuordnungsvorschriften für den Produkt- und Kontenrahmen Runderlass des MI Nr. 4 /2009

·       Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des MI vom 4. April 2011

·       Rundschreiben des Ministeriums für Finanzen: Informationen zur kommunalen Haushaltsplanung 2020 und

·       Rundschreiben 148/2020 des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: Ergebnisbericht der 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom 12. bis 14. Mai 2020 zur Steuerschätzung 2020ff.

 

Sie wird in zwei Lesungsrunden über die gesamten Ausschüsse zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt.

Der Haushaltsplan beinhaltet grundsätzlich den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne. Für die 1. Lesung liegt nur der Ergebnishaushalt mit den entsprechenden Teilergebnishaushalten vor.

 

 

Ø  Frau Braune gibt eine kurze Einführung in die Informationsvorlage.

 

 

Herrn Templin zu Protokoll

Die Information, die die Kämmerei gegeben hat, hat im Finanzausschuss u. a. dazu geführt, dass uns klargemacht wurde, dass die schon beschlossene Maßnahme „Sanierung der Remise“ jetzt auslaufen würde, weil sie noch nicht realisiert wurde. Ich erinnere daran, dass daraus der gestellte Antrag der Fraktion B 90/Grüne resultiert. Das hat uns Frau Braune empfohlen, wenn wir an der Aufrechterhaltung der beschlossenen Maßnahme interessiert wären und wir die Maßnahme nicht neu beschließen müssen. Ich sage das an dieser Stelle, weil dieser Antrag tatsächlich als Ergebnis dieser Information gestellt werden konnte und wir an dieser Stelle immer noch Möglichkeiten haben, auf den aufzustellenden Haushalt einzuwirken.

 

 

Durch die Mitglieder der Gemeindevertretung wird der Haushalt 2021, 1. Lesung, zur Kenntnis genommen.