Einleitung
Die Haushaltsplanung 2021 erfolgt nach
den aufgeführten Rechts- und Verwaltungsvorschriften und weiteren
Planungsvorgaben:
·
Die
Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember
2007(GVBl. I/ 07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni
2019 (GVBl. I/19, [Nr. 19]
·
Gesetz
über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im
Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz – BbgFAG) vom 29.
Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 2004 (GVBl. I/04 S.
262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr.
34])
·
Die
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden
(Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV) in der Fassung vom 14.
Februar 2008 (GVBl. II/ 08, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 5. März 2019 (GVBl. II/19, [Nr. 19])
·
Verwaltungsvorschrift
über die produktorientierte Gliederung der Haushaltspläne, die Kontierung der
kommunalen Bilanzen und der Ergebnis- und Finanzhaushalte sowie über die
Verwendung verbindlicher Muster zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung
(VV Produkt- und Kontenrahmen), Runderlass des MI Nr. 4/2008 vom 18. März 2008
(zuletzt geändert durch Runderlass vom 21. Dezember 2009)
·
Ergänzende
finanzstatistische Zuordnungsvorschriften für den Produkt- und Kontenrahmen
Runderlass des MI Nr. 4 /2009
·
Rundschreiben
in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesens des MI vom 4. April 2011
·
Rundschreiben
des Ministeriums für Finanzen: Informationen zur kommunalen Haushaltsplanung
2020 und
·
Rundschreiben
148/2020 des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: Ergebnisbericht der 157.
Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom 12. bis 14. Mai 2020 zur
Steuerschätzung 2020ff.
Sie wird in zwei Lesungsrunden über
die gesamten Ausschüsse zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt.
Der Haushaltsplan beinhaltet
grundsätzlich den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Teilergebnis- und
Teilfinanzpläne. Für die 1. Lesung liegt nur der Ergebnishaushalt mit den
entsprechenden Teilergebnishaushalten vor.
Ø
Frau
Braune gibt eine kurze Einführung in die Informationsvorlage.
Herrn Templin zu Protokoll
Die Information, die die Kämmerei gegeben hat, hat im Finanzausschuss
u. a. dazu geführt, dass uns klargemacht wurde, dass die schon beschlossene
Maßnahme „Sanierung der Remise“ jetzt auslaufen würde, weil sie noch nicht
realisiert wurde. Ich erinnere daran, dass daraus der gestellte Antrag der
Fraktion B 90/Grüne resultiert. Das hat uns Frau Braune empfohlen, wenn wir an
der Aufrechterhaltung der beschlossenen Maßnahme interessiert wären und wir die
Maßnahme nicht neu beschließen müssen. Ich sage das an dieser Stelle, weil
dieser Antrag tatsächlich als Ergebnis dieser Information gestellt werden
konnte und wir an dieser Stelle immer noch Möglichkeiten haben, auf den
aufzustellenden Haushalt einzuwirken.
Durch die Mitglieder der Gemeindevertretung wird der Haushalt 2021, 1.
Lesung, zur Kenntnis genommen.