Sitzung: 04.04.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 063/11
Herr
Dr. Klocksin erklärt sich nach § 22 BbgKVerf. für befangen. Er übergibt die
Leitung der Sitzung an Frau Eiternick.
Herr Ernsting erläutert die Beschlussempfehlung.
Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Wir haben in vielen B-Plänen immer wieder angeregt,
nach Möglichkeiten zu suchen, um Leuten auch altersgerechtes Wohnen zu
ermöglichen. Das könnte man relativ einfach lösen, in dem in den B-Plänen neben
der Grundflächenzahl auch eine Geschossflächenzahl angibt und damit die
Dimension des gesamten Baukörpers vorgibt.
Ich rege noch einmal an, die Geschossfläche in den
B-Plänen zu quantifizieren, das würde vieles erleichtern. Es würde diese
massiven Blockbauten in der Form, wie wir sie jetzt immer wieder vorfinden,
künftig nicht mehr so unterstützen, sondern eine viel differenziertere Bebauung
und eben auch den Leuten die Möglichkeit geben, den Bedürfnissen der Familie,
den Bedürfnissen im Alter Rechnung zu tragen.
Insofern unterstütze ich eine Lockerung, aber eben
mit der Einschränkung einer Geschossflächenzahl für jedes Grundstück in
Kleinmachnow.
An der Diskussion beteiligen sich:
Frau von Törne, Frau Eiternick, Herr Fountis, Frau
Krause-Hinrichs, Herr Dr. Mueller, Herr Meyer, Herr Ernsting, Herr Wilczek
Frau von Törne - Antrag
Maßgabe
Die eingeschossigen
Erweiterungen (Anbauten) dürfen eine Grundfläche von bis zu
30 m² nicht überschreiten. [statt
bisher vorgesehen: "bis zu 50 m²"]"
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Törne:
3
Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmungsergebnis
mit 1 Maßgabe:
3 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1
Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt