Herr Ernsting erläutert die Beschlussempfehlung.

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Ich möchte auf einen Punkt im 2. Spiegelstrich in der Problembeschreibung eingehen, „Den späteren Wiederaufbau von im Krieg und Nachkriegszeit zerstörten Gebäuden im Bereich des ehemaligen Gutshofs“. Ich möchte daran erinnern, dass die Verwaltung hier bei den B-Planvorentwürfen und bei den Diskussionen darüber, uns Unterlagen vorgelegt hat, in denen der Gutshof als Parkplatzflächen für das neue Gebäude der evangelischen Kirche angeboten hat. Es kann also nicht sein, dass jetzt über den FNP so zu sagen nachträglich die Grundlagen in der Formulierung geändert werden und später dann die Gemeindevertreter darauf hingewiesen werden, hier ist eine Vorfestlegung schon einmal von ihnen getroffen worden.

Weiterhin kann keine Zustimmung erteilt werden, weil wir bei den Diskussionen über den B-Plan verschiedene Module vorgelegt bekommen haben. Da gab es ein Modul für das Grundstück Zehlendorfer Damm und das Hinterliegergrundstück. Damals wurde von der Verwaltung vorgetragen, dass so zu sagen im Rahmen des Abwägungsverfahrens sich dann herausstellen würde, welche Art von Modul letztendlich in die Endfassung gehen würde. Das Gleiche wurde hier für das Gelände der Gärtnerei Schöwel vorgetragen.

Auch hier ist schon eine Vorfestlegung erfolgt.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir mehrfach vorgetragen haben, dass das benachbarte Grundstück vom Hinterliegergrundstück am Zehlendorfer Damm kein Wald, sondern eine als Garten genutzte Fläche ist. Das Grundstück ist nicht mit einer entsprechenden Flurstücksnummer versehen worden und ein öffentlicher Weg ist wiederum auch nicht eingezeichnet. Die Verwaltung hat immer wieder bestätigt, dass die Ergänzung vorgenommen wird, nun haben wir wieder eine FNP-Änderung vorliegen und es ist nichts geschehen.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir bei der letzten Sitzung darüber diskutiert haben, dass das Wohngebiet entlang der Allee am Forsthaus, ja auch das Wohnhaus vom Förster Funke, mit beinhaltet und dass es wohl kaum nachzuvollziehen ist, dass genau dieser Bereich am Machnower See als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Mueller, Herr Dr. Klocksin

 

Herr Ernsting

Wiederaufbau zerstörter Gebäude bezieht sich im Wesentlichen auf das Schloss, das Gutshaus.

Weiterhin hat Frau Wagner-Lippoldt auf Unstimmigkeit bei der Gärtnerei Schöwel und dem Grundstück Zehlendorfer Damm 200 hingewiesen. Inzwischen sind wir schon weiter. Es liegt tatsächlich nahe, auch in Abstimmung mit der Gärtnerei Schöwel, dass man die Sondergebietsdarstellung Gärtnerei wählt und keine andere, weil die Fläche für die Landwirtschaft hier für das, was die Gärtnerei Schöwel tatsächlich auf ihrer Fläche plant und beabsichtigt, die Landwirtschaftsfläche nicht hilfreich ist.

Für das Hinterliegergrundstück vom Zehlendorfer Damm 200 wird kein Wegerecht im FNP dargestellt. Der FD Liegenschaften der Gemeinde Kleinmachnow wird einer dauerhaften Wegeführung dieses privaten Eigentümers über gemeindeeigene Flächen, die Wohnbaugrundstücke sind, vom Zehlendorfer Damm aus nicht weiter dulden. Es wird also eine Veränderung geben müssen. Er wird also zukünftig über ein Wegerecht entlang Zehlendorfer Damm 200 von hier aus sein Wohngebäude anfahren.

Beim Grundstück, welches Sie Frau Wagner-Lippoldt als Wald bezeichnen, da laufen im Moment Abstimmungen mit der Forstbehörde.

Im Hinblick auf die Äußerung von Herrn Dr. Mueller, sollte man sich tatsächlich auf die allgemeine Formulierung öffentliche Parkanlage oder Erholungsgärten einigen. In der Planzeichnung Erklärung findet man das Wort „privat“ nicht.

 

Frau Neidel

Die Verwaltung zieht die Beschlussvorlage zurück.

 

Frau Wagner-Lippoldt persönliche Erklärung

Hinter der Wohnbebauung ist Wald, auch wenn sie als Grünfläche eingezeichnet ist.