Herr
Ernsting erläutert die Beschlussempfehlung.
Frau
Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Ich
möchte auf einen Punkt im 2. Spiegelstrich in der Problembeschreibung eingehen,
„Den späteren Wiederaufbau von im Krieg und Nachkriegszeit zerstörten Gebäuden
im Bereich des ehemaligen Gutshofs“. Ich möchte daran erinnern, dass die
Verwaltung hier bei den B-Planvorentwürfen und bei den Diskussionen darüber,
uns Unterlagen vorgelegt hat, in denen der Gutshof als Parkplatzflächen für das
neue Gebäude der evangelischen Kirche angeboten hat. Es kann also nicht sein,
dass jetzt über den FNP so zu sagen nachträglich die Grundlagen in der
Formulierung geändert werden und später dann die Gemeindevertreter darauf
hingewiesen werden, hier ist eine Vorfestlegung schon einmal von ihnen
getroffen worden.
Weiterhin
kann keine Zustimmung erteilt werden, weil wir bei den Diskussionen über den
B-Plan verschiedene Module vorgelegt bekommen haben. Da gab es ein Modul für
das Grundstück Zehlendorfer Damm und das Hinterliegergrundstück. Damals wurde
von der Verwaltung vorgetragen, dass so zu sagen im Rahmen des
Abwägungsverfahrens sich dann herausstellen würde, welche Art von Modul
letztendlich in die Endfassung gehen würde. Das Gleiche wurde hier für das
Gelände der Gärtnerei Schöwel vorgetragen.
Auch
hier ist schon eine Vorfestlegung erfolgt.
Ein
weiterer Punkt ist, dass wir mehrfach vorgetragen haben, dass das benachbarte
Grundstück vom Hinterliegergrundstück am Zehlendorfer Damm kein Wald, sondern
eine als Garten genutzte Fläche ist. Das Grundstück ist nicht mit einer
entsprechenden Flurstücksnummer versehen worden und ein öffentlicher Weg ist
wiederum auch nicht eingezeichnet. Die Verwaltung hat immer wieder bestätigt,
dass die Ergänzung vorgenommen wird, nun haben wir wieder eine FNP-Änderung
vorliegen und es ist nichts geschehen.
Ein
weiterer Punkt ist, dass wir bei der letzten Sitzung darüber diskutiert haben,
dass das Wohngebiet entlang der Allee am Forsthaus, ja auch das Wohnhaus vom
Förster Funke, mit beinhaltet und dass es wohl kaum nachzuvollziehen ist, dass
genau dieser Bereich am Machnower See als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen
werden soll.
An
der weiteren Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Mueller, Herr Dr. Klocksin
Herr
Ernsting
Wiederaufbau
zerstörter Gebäude bezieht sich im Wesentlichen auf das Schloss, das Gutshaus.
Weiterhin
hat Frau Wagner-Lippoldt auf Unstimmigkeit bei der Gärtnerei Schöwel und dem
Grundstück Zehlendorfer Damm 200 hingewiesen. Inzwischen sind wir schon weiter.
Es liegt tatsächlich nahe, auch in Abstimmung mit der Gärtnerei Schöwel, dass
man die Sondergebietsdarstellung Gärtnerei wählt und keine andere, weil die
Fläche für die Landwirtschaft hier für das, was die Gärtnerei Schöwel
tatsächlich auf ihrer Fläche plant und beabsichtigt, die Landwirtschaftsfläche
nicht hilfreich ist.
Für
das Hinterliegergrundstück vom Zehlendorfer Damm 200 wird kein Wegerecht im FNP
dargestellt. Der FD Liegenschaften der Gemeinde Kleinmachnow wird einer
dauerhaften Wegeführung dieses privaten Eigentümers über gemeindeeigene
Flächen, die Wohnbaugrundstücke sind, vom Zehlendorfer Damm aus nicht weiter
dulden. Es wird also eine Veränderung geben müssen. Er wird also zukünftig über
ein Wegerecht entlang Zehlendorfer Damm 200 von hier aus sein Wohngebäude
anfahren.
Beim
Grundstück, welches Sie Frau Wagner-Lippoldt als Wald bezeichnen, da laufen im
Moment Abstimmungen mit der Forstbehörde.
Im
Hinblick auf die Äußerung von Herrn Dr. Mueller, sollte man sich tatsächlich
auf die allgemeine Formulierung öffentliche Parkanlage oder Erholungsgärten
einigen. In der Planzeichnung Erklärung findet man das Wort „privat“ nicht.
Frau
Neidel
Die Verwaltung zieht die
Beschlussvorlage zurück.
Frau
Wagner-Lippoldt persönliche Erklärung
Hinter
der Wohnbebauung ist Wald, auch wenn sie als Grünfläche eingezeichnet ist.