Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

1.   Die Gemeindevertretung kommt nach Prüfung der Möglichkeiten der §§ 5 bis 7 der Brandenburgischen kommunalen Notlageverordnung (BbgKomNotV) zu dem Ergebnis, dass ihr auch unter Anwendung dieser Möglichkeiten eine ordnungsgemäße Durchführung weiterer Sitzungen der Vertretung nicht möglich ist. Aus diesem Grund überträgt sie gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV dem Hauptausschuss die Entscheidungen

 

  • über den Beschluss einer Haushaltssatzung (§ 2 Ziff. 5 BbgKomNotV)
  • über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 2 Ziff. 7 BbgKomNotV)
  • über den Abschluss von Vergleichen (§ 2 Ziff. 8 BbgKomNotV).

 

2.   Die Aufgabenübertragung endet automatisch zu dem Zeitpunkt an dem die ordnungsgemäße Durchführung einer Sitzung der Gemeindevertretung wieder möglich ist.

 

3.   Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse werden für das Jahr 2020 ausgesetzt. Der Finanzausschuss wird von dieser Regelung ausgenommen und am 26. November 2020 eine Sitzung ausschließlich zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021 durchgeführt.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Frau Richel

Frau Winde

Herr Schubert

Herr Singer

Herr Templin

 

 

Vorschlag durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz – Punkt 2 wird geändert:

Die Aufgabenübertragung endet am 31. Dezember 2020. Danach wird die Lage durch den Ältestenrat neu beurteilt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schwarzkopf

 

 

Herr Singer zu Protokoll

Wie ist der Stand der Ausstattung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für eventuelle Videokonferenzen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das ist nicht bekannt und wird auch nicht erhoben.

 

 

Herr Templin

Ich schlage folgende Formulierung vor:

Nach dem 31. Dezember 2020 nimmt der Ältestenrat die Prüfung der Möglichkeiten, die im ersten Punkt dargestellt sind, vor.

 

Wir brauchen für weitere Maßnahmen oder Aufhebung von Maßnahmen ein Gremium, was die Möglichkeiten prüft und ich finde, wenn wir da den Ältestenrat benennen, dann haben wir dem genüge getan.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Hahn

Herr Gutheins

Frau Heilmann

Herr Schubert

 

 

Formulierungsvorschlag von Frau Dr. Bastians-Osthaus und Herrn Schubert zu Punkt 2:

Die Aufgabenübertragung endet, wenn der Ältestenrat beschließt, dass eine ordnungsgemäße Gemeindevertretersitzung wieder möglich ist.

 

 

Ø  Der Vorsitzende übernimmt den Formulierungsvorschlag.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 161/20 beteiligt sich:

Herr Templin

 

 

Redaktionelle Änderung durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz – Im Punkt 3, Satz 2 wird das Wort „ausschließlich“ gestrichen.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Hahn – Der 1. Satz im Punkt 3 wird gestrichen.

Frau Heilmann spricht gegen den Änderungsantrag.

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der geänderte Antrag, DS-Nr. 161/20, lautet wie folgt:

1.   Die Gemeindevertretung kommt nach Prüfung der Möglichkeiten der §§ 5 bis 7 der Brandenburgischen kommunalen Notlageverordnung (BbgKomNotV) zu dem Ergebnis, dass ihr auch unter Anwendung dieser Möglichkeiten eine ordnungsgemäße Durchführung weiterer Sitzungen der Vertretung nicht möglich ist. Aus diesem Grund überträgt sie gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV dem Hauptausschuss die Entscheidungen

 

  • über den Beschluss einer Haushaltssatzung (§ 2 Ziff. 5 BbgKomNotV)
  • über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 2 Ziff. 7 BbgKomNotV)
  • über den Abschluss von Vergleichen (§ 2 Ziff. 8 BbgKomNotV).

 

2.   Die Aufgabenübertragung endet, wenn der Ältestenrat beschließt, dass eine ordnungsgemäße Gemeindevertretersitzung wieder möglich ist.

 

3.   Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse werden für das Jahr 2020 ausgesetzt. Der Finanzausschuss wird von dieser Regelung ausgenommen und am 26. November 2020 eine Sitzung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021 durchgeführt.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 161/20:

Die geänderte DS-Nr. 161/20 wird mehrheitlich beschlossen.