Sitzung: 12.11.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 161/20
1. Die Gemeindevertretung kommt nach Prüfung der Möglichkeiten der §§ 5 bis 7 der Brandenburgischen kommunalen Notlageverordnung (BbgKomNotV) zu dem Ergebnis, dass ihr auch unter Anwendung dieser Möglichkeiten eine ordnungsgemäße Durchführung weiterer Sitzungen der Vertretung nicht möglich ist. Aus diesem Grund überträgt sie gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV dem Hauptausschuss die Entscheidungen
- über den Beschluss einer Haushaltssatzung (§ 2 Ziff. 5 BbgKomNotV)
- über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 2 Ziff. 7 BbgKomNotV)
- über den Abschluss von Vergleichen (§ 2 Ziff. 8 BbgKomNotV).
2. Die Aufgabenübertragung endet automatisch zu dem Zeitpunkt an dem die ordnungsgemäße Durchführung einer Sitzung der Gemeindevertretung wieder möglich ist.
3. Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse werden für das Jahr 2020 ausgesetzt. Der Finanzausschuss wird von dieser Regelung ausgenommen und am 26. November 2020 eine Sitzung ausschließlich zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021 durchgeführt.
Ø Erläuterungen zum Antrag durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Frau Richel
Frau Winde
Herr Schubert
Herr Singer
Herr Templin
Vorschlag durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz – Punkt 2 wird
geändert:
Die Aufgabenübertragung endet am 31. Dezember 2020. Danach wird die
Lage durch den Ältestenrat neu beurteilt.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Schwarzkopf
Herr Singer zu Protokoll
Wie ist der Stand der Ausstattung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für eventuelle Videokonferenzen?
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist nicht bekannt und wird auch nicht erhoben.
Herr Templin
Ich schlage folgende Formulierung vor:
Nach dem 31. Dezember 2020 nimmt der Ältestenrat die Prüfung der Möglichkeiten, die im ersten Punkt dargestellt sind, vor.
Wir brauchen für weitere Maßnahmen oder Aufhebung von Maßnahmen ein Gremium, was die Möglichkeiten prüft und ich finde, wenn wir da den Ältestenrat benennen, dann haben wir dem genüge getan.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 161/20 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Hahn
Herr Gutheins
Frau Heilmann
Herr Schubert
Formulierungsvorschlag von Frau Dr. Bastians-Osthaus und
Herrn Schubert zu Punkt 2:
Die Aufgabenübertragung endet, wenn der Ältestenrat beschließt, dass eine ordnungsgemäße Gemeindevertretersitzung wieder möglich ist.
Ø Der Vorsitzende übernimmt den Formulierungsvorschlag.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 161/20 beteiligt sich:
Herr Templin
Redaktionelle Änderung durch den Vorsitzenden, Herrn Liebrenz – Im
Punkt 3, Satz 2 wird das Wort „ausschließlich“ gestrichen.
Änderungsantrag von
Herrn Hahn – Der 1. Satz im Punkt 3 wird gestrichen.
Frau Heilmann spricht gegen den Änderungsantrag.
Abstimmung zum
Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Der geänderte Antrag,
DS-Nr. 161/20, lautet wie folgt:
1.
Die
Gemeindevertretung kommt nach Prüfung der Möglichkeiten der §§ 5 bis 7 der
Brandenburgischen kommunalen Notlageverordnung (BbgKomNotV) zu dem Ergebnis,
dass ihr auch unter Anwendung dieser Möglichkeiten eine ordnungsgemäße
Durchführung weiterer Sitzungen der Vertretung nicht möglich ist. Aus diesem
Grund überträgt sie gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV dem Hauptausschuss die
Entscheidungen
- über den Beschluss einer
Haushaltssatzung (§ 2 Ziff. 5 BbgKomNotV)
- über Geschäfte über
Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 2 Ziff. 7 BbgKomNotV)
- über den Abschluss von Vergleichen (§
2 Ziff. 8 BbgKomNotV).
2.
Die
Aufgabenübertragung endet, wenn der Ältestenrat beschließt, dass eine
ordnungsgemäße Gemeindevertretersitzung wieder möglich ist.
3.
Die
Sitzungen der beratenden Ausschüsse werden für das Jahr 2020 ausgesetzt. Der
Finanzausschuss wird von dieser Regelung ausgenommen und am 26. November 2020
eine Sitzung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021 durchgeführt.
Abstimmung zur geänderten
DS-Nr. 161/20:
Die geänderte DS-Nr. 161/20 wird mehrheitlich beschlossen.