Der Grundstückskaufvertrag (UR-Nr. 1257/2020), zu der amtlich noch nicht vermessenen Teilfläche des Flurstückes 4535 von ca. 3.956 m² und einen ¼ Miteigentumsanteil an katasteramtlich noch nicht vermessenen Teilflächen (Privatstraßen/Zuwegung) mit einer Größe von insgesamt ca. 511 m², und zwar ca. 489 m² des Flurstücks 4535 und ca. 22 m² des Flurstücks 4530, gelegen in der Gemarkung Gemeinde Kleinmachnow, Flur 1, zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow und der Prien Grundstücks GbR wird genehmigt.

 

 

Anlagen

·       Übersichtskarte

·       Übersichtskarte

·       Gegenüberstellung der Änderungen des Entwurfes und des endgültigen Kaufvertrages mit der Prien Grundstücks GbR               

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Sahlmann befangen. Sie nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 162/20 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 162/20 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 162/20:

Die DS-Nr. 162/20 wird einstimmig beschlossen.