Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dr. Klocksin

Es gibt im verdichteten Bereich einige kritische Bebauungspläne, 001-h, 002-e, 002-i, 002-h und 002-g. Wird hier noch weitergearbeitet? Die Bürgerhaussiedlung „Sommerfeld“ ist nach wie vor durch die Gestaltungssatzung geschützt, aber mit einem schwächeren Instrument als der B-Plan, wie wird hier weiter verfahren?

 

Herr Ernsting

Was die B-Pläne im Bereich der Eigenherd-Siedlung angeht, 001 und 002 versuchen wir schrittweise nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln die ersten Vorbereitungen zu machen. 001-h hatten wir Ihnen schon einmal eine erste Information vorgelegt, wie künftige Inhalte des Bebauungsplanes aussehen. 002-e und 002-g sollen in diesem Jahr vermessen werden, so dass wir eine Vermessungsgrundlage haben. Bei 001-h haben wir das bereits. Wenn wir hinsichtlich der TO des Bauausschusses etwas Luft haben, würden wir dann weiterführende Beschlüsse für diese Planverfahren im Bereich der Eigenherdsiedlung vorlegen.

Für die Sommerfeld-Siedlung haben wir bisher keine Absicht gehabt ein Bebauungsplanverfahren vorzuschlagen. Weil sich zeigt, dass durch die Gestaltungssatzung die ganz wesentlichen Sachen geregelt erscheinen.

 

Herr Dr. Klocksin

Wie verhält es sich mit den weißen Flächen, z. B. Roßberg, Machaweg, Mittebruch?

 

Herr Ernsting

Das sind § 34-Bereiche, die nahezu vollständig nachdem was nach § 34 möglich ist, bebaut sind.

 

Frau von Törne zu Protokoll

B-Plan KLM-BP-019-9

Hier ist erwähnt, dass der Aufstellungsbeschluss 24.03.2011gefasst wurde und die Ziele beschrieben sind. Wir haben aber nur die Höhenbezugspunkte beschlossen, die anderen Punkte sind erst einmal rausgefallen. Da würde ich um Korrektur an dieser Stelle bitten.

 

Herr Ernsting

Die Ergänzung und Aktualisierung wird vorgenommen.