Herr Hahn, Ausschussvorsitzender, verpflichtet Herrn Peter Sahlmann zum sachkundigen Einwohner. Der Verpflichtungstext wird verlesen und im Anschluss daran die Urkunde per Chat als PDF „überreicht“. Die Original-Ernennungsurkunde wird mit der Post an Herrn Sahlmann übersandt.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Weis an Herrn Sahlmann, ob er noch in einem anderen Ausschuss tätig sei, antwortet Herr Sahlmann, dass er als sachkundiger Einwohner im Bauausschuss tätig ist. Herr Weis bittet zu prüfen, ob Herr Sahlmann als sachkundiger Einwohner in zwei Ausschüssen tätig sein kann. Laut Kommunalverfassung sei das nicht möglich. Herr Hahn führt aus, dass es schon vorher und auch in dieser Wahlperiode der Fall war, dass Personen für mehrere Ausschüsse sachkundige Einwohner waren. Aber das kann gerne noch einmal geprüft werden.

 

Herr Schubert erklärt, dass man sachkundiger Einwohner in mehreren Ausschüssen sein darf. Was man nicht sein darf, ist Gemeindevertreter und gleichzeitig sachkundiger Einwohner. Er zitiert hier § 43 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung.