Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 wird wie folgt ergänzt:

Zu 2)     Die Gesamtkosten der Bauphase A (Maßnahmen M-000818 bis M-000823) erhöhen sich aufgrund der beschlossenen Ergänzung zur Straßenbeleuchtung auf insgesamt 5.757.000 EUR,- (brutto).

Die sich hieraus ergebenden finanziellen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2025 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.

Zu 3)     Der Zeitraum für die Durchführung der Bauphase A verändert sich aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen. Die Maßnahmen sollen nunmehr im Zeitraum 2021 – 2025 umgesetzt werden.

Die ingenieurtechnische Planung für die Maßnahmen soll 2021 und 2022 erfolgen. Die Ausschreibungen und der Beginn der einzelnen Baumaßnahmen erfolgen ab 2022 und erstrecken sich bis voraussichtlich 2025.

Zu 4)     Der Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2026 – 2029) rechtzeitig vor Ende der Bauphase A vorzulegen.


Es findet keine Erläuterung seitens der Verwaltung statt.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: „Es geht um den Ablauf des ganzen Geschehens. Es steht hier drinnen, dass aus Gründen von Covid 19 sich die Maßnahme um ein Jahr verzögert, so dass der Beginn nicht mehr im Jahr 2021 liegt, sondern im Jahr 2022 und das kann ich nicht ganz verstehen. Die Planungsbüros können trotzdem arbeiten und das möchte ich als Kritik an der Verwaltung noch einmal so darlegen. Danke.“

 

Erwiderung Herr Dr. Prüger: „Die Kritik ist angekommen. Diese kann ich aber nicht nachvollziehen. Wir müssen für die weiteren Planungen auch die Vorbereitungen für die Ausschreibung dieses ganzen Verfahrens machen. Es wird eine europaweite Ausschreibung sein. Wir haben die Terminplanung durchgerechnet. Es ist nicht nur die Planung der Planung. Es ist die gesamte Planung dieser Maßnahme. Wir haben die Terminplanung durchgerechnet und es kann nicht anders gehen, sondern nur so, wie wir es vorgestellt haben.“

 

Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:

 

  • Herr Schubert informiert über die Maßgabe des Bauausschusses
  • die aufgeführten Kosten unter Punkt 2 sind entsprechend den Kosten der Richard-IV-Leuchten anzupassen

 

Der UVO-Ausschuss übernimmt die Maßgabe des Bauausschusses:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden vorangestellten Satz ergänzt:

Die Maßgabe des UVO-Ausschusses zur DS-Nr. 151/20 ist auch dieser Drucksache zugrunde zu legen.

Die Änderung wird von der Verwaltung gleich übernommen. Es erfolgt nur die Abstimmung der DS mit der Maßgabe.

 

Beratungsergebnis zur Beschlussvorlage DS-Nr. 152/20 mit Maßgabe:

6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung = mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Sahlmann, Herr Schubert, Herr Gutheins