Beschlussvorschlag:

Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 wird wie folgt ergänzt:

Zu 2)     Die Gesamtkosten der Bauphase A (Maßnahmen M-000818 bis M-000823) erhöhen sich aufgrund der beschlossenen Ergänzung zur Straßenbeleuchtung auf insgesamt 5.757.000 EUR,- (brutto).

Die sich hieraus ergebenden finanziellen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2025 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.

Zu 3)     Der Zeitraum für die Durchführung der Bauphase A verändert sich aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen. Die Maßnahmen sollen nunmehr im Zeitraum 2021 – 2025 umgesetzt werden.

Die ingenieurtechnische Planung für die Maßnahmen soll 2021 und 2022 erfolgen. Die Ausschreibungen und der Beginn der einzelnen Baumaßnahmen erfolgen ab 2022 und erstrecken sich bis voraussichtlich 2025.

Zu 4)     Der Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2026 – 2029) rechtzeitig vor Ende der Bauphase A vorzulegen.

 


Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 152/20 wurde bisher im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

 

Bauausschuss         8 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mit Maßgabe

Umweltausschuss   6 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mit Maßgabe

 

 

Weiteren Erläuterungsbedarf seitens der Verwaltung gibt es nicht.

 

Nachfragen seitens der Mitglieder des Finanzausschusses gibt es ebenfalls keine.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 152/20 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 152/20 erfolgt einstimmig mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.