Sitzung: 25.01.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 152/20
Beschlussvorschlag:
Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 wird wie folgt ergänzt:
Zu 2) Die
Gesamtkosten der Bauphase A (Maßnahmen M-000818 bis M-000823) erhöhen sich
aufgrund der beschlossenen Ergänzung zur Straßenbeleuchtung auf insgesamt
5.757.000 EUR,- (brutto).
Die
sich hieraus ergebenden finanziellen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2025
sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Zu 3) Der
Zeitraum für die Durchführung der Bauphase A verändert sich aufgrund der
COVID-19-bedingten Einschränkungen. Die Maßnahmen sollen nunmehr im Zeitraum
2021 – 2025 umgesetzt werden.
Die
ingenieurtechnische Planung für die Maßnahmen soll 2021 und 2022 erfolgen. Die Ausschreibungen
und der Beginn der einzelnen Baumaßnahmen erfolgen ab 2022 und erstrecken sich
bis voraussichtlich 2025.
Zu 4) Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für
nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2026 – 2029) rechtzeitig vor Ende
der Bauphase A vorzulegen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert
die vorliegende Beschlussvorlage.
Maßgabe des Hauptausschusses:
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden vorangestellten Satz ergänzt:
Die Maßgabe des Hauptausschusses zur DS-Nr. 151/20 ist auch dieser
Drucksache zu Grunde zu legen.
→ Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.
Der Gemeindevertretung wird unter
Beachtung der beschlossenen Maßgabe mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 152/2021
auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 11.02.2021 zu setzen.