Herr Grauwinkel: Wann beginnt der Umbau der alten Remise Zehlendorfer Damm 200?

 

Herr Ernsting: Die Planungen sollen jetzt weitergeführt und dazu Architekturbüros um Angebote für die Vergabe der nötigen Leistungen gebeten werden. Die Maßnahme ist baugenehmigungspflichtig, es ist also ein gewisser Aufwand zu betreiben, weshalb die Verwaltung neben der Sanierung der Remise auch die ebenfalls notwendige Sanierung des Daches des Z 200 und die Erneuerung der Außenanlagen bauordnungsrechtlich genehmigen lassen möchte. Eine Baugenehmigung gilt für sechs Jahre, so dass nach ihrer Erteilung mit der Sanierung der Remise begonnen werden kann. Für die Sanierung von Dach und die Erneuerung der Außenanlagen im Anschluss daran bleibt dann Zeit bis zum Ablauf der Gültigkeit in sechs Jahren.

 

Frau Masche: Warum wurde die diesjährige Frühjahrsbepflanzung der öffentlichen Grünflächen so militärisch geordnet gesetzt? Warum werden keine Staudenbeete angelegt, mit denen die regelmäßigen Neupflanzungen vermieden werden könnten?

 

Herr Ernsting: Ich recherchiere und beantworte diese Frage in der nächsten Sitzung.