Anfragen Frau Heilmann:

 

  1. Frage an Herrn Ernsting: „Wir haben die Info erhalten, dass die Restaurierung der Remise nur dann stattfindet, wenn das Dach vom Zehlendorfer Damm gestaltet wird. Können Sie ganz kurz sagen, wie der eigentliche Sachstand hier ist?“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls: Die Planungen zur Sanierung der Remise sollen jetzt weitergeführt und dazu Architekturbüros um Angebote für die Vergabe der nötigen Leistungen gebeten werden. Die Maßnahme ist mit den Nutzern des Z 200 und den Denkmalbehörden abzustimmen und baugenehmigungspflichtig. Wegen der Genehmigungspflicht ist also ein gewisser Aufwand zu betreiben, weshalb die Verwaltung beim Landkreis zusammen mit der prioritären Maßnahme „Sanierung Remise“ aus Gründen der Effektivität zugleich auch die Genehmigung für die ebenfalls notwendige Dachsanierung Z 200 und für die Erneuerung der Außenanlagen beantragen möchte. Eine Baugenehmigung gilt für sechs Jahre, so dass unmittelbar nach ihrer Erteilung mit der Sanierung der Remise begonnen werden kann. Für die im Anschluss daran geplante Sanierung des Daches und die Erneuerung der Außenanlagen bleibt dann Zeit bis zum Ablauf der Gültigkeit der Baugenehmigung in sechs Jahren.

 

  1.  „Die zweite Frage bezieht sich eher auf Frau Leißner. Im Auftrag der Fraktion frage ich an und auch als Anwohnerin des entsprechenden Grundstückes. Die Karl-Marx-Straße Nr. 4, ehemaliges Lowack-Gelände, ist eine absolute Müll- und Dreckhalde, die jetzt dazu führt, dass in den umliegenden Gärten Ratten aufgetaucht sind. Frau Schreib hätte sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt und Sie hätten ihr versprochen, sich darum zu kümmern.“

Beantwortung Frau Leißner: „Wir stehen in schriftlichem Kontakt mit dem Insolvenzverwalter des Grundstückes. Es gab auch Gespräche seitens der Verwaltung mit der Unteren Bauaufsicht und diesbezüglich Wege gesucht, ob eine Nutzungsänderung vorliegt oder benötigt wird. Es wird in verschiedene Richtungen geschaut. Fakt ist, der Sachstand ist gleich, es hat sich nichts geändert.

Frau Heilmann: „Was kann ich den Anwohnern mitteilten, die plötzlich eine Rattenplage auf ihren Grundstücken haben, außer dass sie sich an einen Kammerjäger wenden?“

Frau Leißner: „Das schnellste und effektivste Mittel ist, sich einen Kammerjäger zu besorgen. So etwas ist nicht meldepflichtig, vorsichtig formuliert, es ist ein privates Problem. Wir bleiben aber am Ball.“

 

Anfrage Frau Sahlmann:

„In Kleinmachnow wird die Luft immer schlechter durch Kamine, durch Verbrennung von Holz usw. So sehe ich das. Man riecht es förmlich zum Abend, gerade in den Wintermonaten, dass viel verbrannt wird, was noch nicht verbrennungswürdig ist. Die Frage ist jetzt an Frau Leißner: Gibt es eine gerichtliche Sache oder eine Verordnung auf kommunaler Ebene oder auf Kreis- bzw. Bundesebene, die die Prüfung der Luftqualität vorantreibt? Wir hatten das zu DDR-Zeiten gehabt, schweflige Kohle, das hat auch gestunken. Jetzt ist es fast so ähnlich, wie zu der Zeit. Da muss es doch auch Möglichkeiten geben, auch aus Umweltgründen, das zu kontrollieren?“

Beantwortung Frau Leißner: „Eine Prüfungsmöglichkeit in Bezug auf Luftreinheit ist mir in dem Sinne nicht bekannt. Wenn es so etwas gäbe, dann wäre es auch beim Landesumweltamt angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt. Da wäre eine andere Zuständigkeit gegeben. Indirekt ist es natürlich eine Ordnungswidrigkeit, irgendetwas oder etwas aus dem Garten zu verbrennen. Unser Problem ist es natürlich, dass wir das nur durch die Bürger mitbekommen und die zeigen dann ihren Nachbarn bei uns an. Wir nehmen das dann auf und es kommt zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ich nehme diese Frage mit und werde Ihnen diese schriftlich beantworten.“

 

Herr Weis gibt den Hinweis auch auf die Zuständigkeit des Schornsteinfegers bzw. können bundesweit in Bebauungsplänen Verbrennungen mit bestimmen SO2-Werten festgesetzt werden.

 

Ende der Sitzung um 22.05 Uhr