Sitzung: 21.04.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Anfragen Frau Heilmann:
- Frage an Herrn Ernsting: „Wir haben die
Info erhalten, dass die Restaurierung der Remise nur dann stattfindet,
wenn das Dach vom Zehlendorfer Damm gestaltet wird. Können Sie ganz kurz
sagen, wie der eigentliche Sachstand hier ist?“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des
Protokolls: Die Planungen zur Sanierung der Remise sollen jetzt weitergeführt
und dazu Architekturbüros um Angebote für die Vergabe der nötigen Leistungen
gebeten werden. Die Maßnahme ist mit den Nutzern des Z 200 und den
Denkmalbehörden abzustimmen und baugenehmigungspflichtig. Wegen der
Genehmigungspflicht ist also ein gewisser Aufwand zu betreiben, weshalb die
Verwaltung beim Landkreis zusammen mit der prioritären Maßnahme „Sanierung
Remise“ aus Gründen der Effektivität zugleich auch die Genehmigung für die
ebenfalls notwendige Dachsanierung Z 200 und für die Erneuerung der
Außenanlagen beantragen möchte. Eine Baugenehmigung gilt für sechs Jahre, so
dass unmittelbar nach ihrer Erteilung mit der Sanierung der Remise begonnen
werden kann. Für die im Anschluss daran geplante Sanierung des Daches und die
Erneuerung der Außenanlagen bleibt dann Zeit bis zum Ablauf der Gültigkeit der
Baugenehmigung in sechs Jahren.
- „Die
zweite Frage bezieht sich eher auf Frau Leißner. Im Auftrag der Fraktion
frage ich an und auch als Anwohnerin des entsprechenden Grundstückes. Die
Karl-Marx-Straße Nr. 4, ehemaliges Lowack-Gelände, ist eine absolute Müll-
und Dreckhalde, die jetzt dazu führt, dass in den umliegenden Gärten
Ratten aufgetaucht sind. Frau Schreib hätte sich mit Ihnen in Verbindung
gesetzt und Sie hätten ihr versprochen, sich darum zu kümmern.“
Beantwortung Frau Leißner: „Wir stehen in schriftlichem Kontakt mit dem
Insolvenzverwalter des Grundstückes. Es gab auch Gespräche seitens der
Verwaltung mit der Unteren Bauaufsicht und diesbezüglich Wege gesucht, ob eine
Nutzungsänderung vorliegt oder benötigt wird. Es wird in verschiedene
Richtungen geschaut. Fakt ist, der Sachstand ist gleich, es hat sich nichts
geändert.
Frau Heilmann: „Was kann ich den Anwohnern mitteilten, die
plötzlich eine Rattenplage auf ihren Grundstücken haben, außer dass sie sich an
einen Kammerjäger wenden?“
Frau Leißner: „Das schnellste und effektivste Mittel ist,
sich einen Kammerjäger zu besorgen. So etwas ist nicht meldepflichtig,
vorsichtig formuliert, es ist ein privates Problem. Wir bleiben aber am Ball.“
Anfrage Frau Sahlmann:
„In Kleinmachnow wird die Luft immer schlechter durch Kamine, durch
Verbrennung von Holz usw. So sehe ich das. Man riecht es förmlich zum Abend,
gerade in den Wintermonaten, dass viel verbrannt wird, was noch nicht
verbrennungswürdig ist. Die Frage ist jetzt an Frau Leißner: Gibt es eine
gerichtliche Sache oder eine Verordnung auf kommunaler Ebene oder auf Kreis-
bzw. Bundesebene, die die Prüfung der Luftqualität vorantreibt? Wir hatten das
zu DDR-Zeiten gehabt, schweflige Kohle, das hat auch gestunken. Jetzt ist es
fast so ähnlich, wie zu der Zeit. Da muss es doch auch Möglichkeiten geben,
auch aus Umweltgründen, das zu kontrollieren?“
Beantwortung Frau Leißner: „Eine Prüfungsmöglichkeit in Bezug auf Luftreinheit ist mir in dem
Sinne nicht bekannt. Wenn es so etwas gäbe, dann wäre es auch beim
Landesumweltamt angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt. Da wäre eine andere Zuständigkeit
gegeben. Indirekt ist es natürlich eine Ordnungswidrigkeit, irgendetwas oder
etwas aus dem Garten zu verbrennen. Unser Problem ist es natürlich, dass wir
das nur durch die Bürger mitbekommen und die zeigen dann ihren Nachbarn bei uns
an. Wir nehmen das dann auf und es kommt zu einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ich nehme diese Frage mit und werde Ihnen diese
schriftlich beantworten.“
Herr Weis gibt den Hinweis auch auf die Zuständigkeit des
Schornsteinfegers bzw. können bundesweit in Bebauungsplänen Verbrennungen mit
bestimmen SO2-Werten festgesetzt werden.
Ende der Sitzung um 22.05 Uhr