Sitzung: 31.05.2021 Bauausschuss
Frau Sahlmann zu Sommerfeldsiedlung,
Stellplätze auf Wohngrundstücken
Durch die
Herstellung von Stellplätzen kommt es auch in der Sommerfeldsiedlung zu immer
größeren Bodenversiegelungen. Gibt es keine Möglichkeiten, diese zu begrenzen?
Dort gilt die Gestaltungssatzung, nach Auskunft von Eigentümern schreibt diese
vor, zwei Stellplätze im Vorgarten herzustellen. Das regelt aber doch die
Stellplatzsatzung, die nur greift, wenn man neu baut. In der Sommerfeldsiedlung
gibt es keinen Neubau. Stimmt die Aussage, dass diese Auflagen von der
Verwaltung kommen?
Herr Lutter: Die Stellplatzsatzung greift auch in der
Sommerfeldsiedlung, nicht nur bei den wenigen Neubauten, sondern auch, wenn die
Bauherrschaft bei der Gebäudesanierung die Grundfläche verändert, zum Beispiel
durch Anbauten, Verlängerungen des Hauptkörpers oder zusätzliche Dachgauben.
Damit wird die Wohnfläche geändert und in diesem Fall greift die
Stellplatzsatzung. Dann kann es vorkommen, dass die Eigentümer einen 2.
Stellplatz auf dem Grundstück nachweisen müssen.
Frau Sahlmann: Kann man die Versiegelung begrenzen?
Herr Lutter: Wir haben ja keinen B-Plan für die
Sommerfeldsiedlung, sondern eine Gestaltungs- und eine Erhaltungssatzung, alles
andere, auch die Flächenversiegelung, richtet sich nach § 34 BauGB und der
Baunutzungsverordnung.
Herr Sahlmann zu Weinbergviertel,
Vandalismus an den Schranken
Die Schranken für
die baustellenbedingte Umleitung des Busverkehrs im Weinbergviertel in Richtung
Oderstraße sind nun seit drei Wochen kaputt. Gibt es keine Möglichkeit, den Pkw-Durchgangsverkehr
wieder zu unterbinden?
Herr Ernsting: Der Zustand ist tatsächlich unerträglich und
der Vandalismus der Kfz-Nutzer, die die Schrankenanlagen regelmäßig zerstören,
sind es auch. Leider konnten noch keine Täter festgestellt werden, die Polizei
ist aber informiert. Die Ersatzteile für die Schranken waren leider nicht auf
Lager und mussten bestellt werden. Nach längerer Lieferzeit sollen sie aber
diese Woche eingebaut und die Schranken wieder in Betrieb genommen werden.
Herr Fiehler zu Europarc
Dreilinden, BMX-Parcours
Gibt es
Informationen zu dem von Kindern oder Jugendlichen gebauten BMX-Parcours im
Europarc Dreilinden?
Herr Ernsting: Ohne vorherige Absprache mit der Gemeinde
und Genehmigung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer sind BMX-Anlagen in
Waldflächen illegal und hinsichtlich des Gefährdungs- und Verletzungspotentials
ein großes Problem. Sie lösen zusätzliche Verkehrssicherungspflichten aus. Wir
haben Gespräche mit den Eltern und Kindern geführt und sie über die sehr
schwierige Situation aufgeklärt. Eine Duldung ist nur in engen Grenzen möglich.
Herr Sahlmann: Die Gemeinde ist an dieser Situation selbst schuld,
weil der im Bürgerhaushalt geforderte Abenteuerspielplatz bis heute noch nicht
errichtet ist.
Frau Scheib zu Grundstück
Karl-Marx-Straße 4 gegenüber Düppelteich
Gibt es Neuigkeiten
zum Grundstück Karl-Marx-Straße 4 und dem dort gelagerten Bauschutt? Inzwischen
steht manchmal auch auf der gegenüberliegenden Seite der Karl-Marx-Straße im
Bereich der Grünfläche Düppelteich schon Sperrmüll.
Herr Lutter: Wir haben sowohl Kontakt mit dem Landkreis, Untere
Abfallwirtschaftsbehörde als auch mit dem Eigentümervertreter aufgenommen. Wir
werden noch mal nachfragen, wie der Sachstand ist und in der nächsten Sitzung
informieren.