Sitzung: 31.05.2021 Bauausschuss
Herr Lutter führt ein. Der Eigentümer des Restaurants
Stahnsdorfer Damm 19 hat letzte Woche die Fläche, die gemäß
Aufstellungsbeschluss im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan-Vorentwurf für die
Erweiterung des Uferweges Teltowkanalaue vorzusehen ist, an die Gemeinde
verkauft. Die Erweiterung des Uferweges in diesem Bereich kann damit in den
nächsten Wochen erfolgen.
Herr Schubert begrüßt die Eigentümerfamilie des Restaurants
Stahnsdorfer Damm 19 und Frau Kuschel als begleitende, vom Eigentümer beauftragte
Architektin.
Die Eigentümerin Frau
Ahmad erläutert die Hintergründe zu den geplanten Erweiterungsmaßnahmen.
Der Ballsaal, den es bis vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Grundstück gab, soll
in moderner Form am historischen Standort neu entstehen. Die vorhandenen 5 Fremdenzimmer
sind sehr gut gebucht, es können zurzeit bis zu 12 Übernachtungsgäste untergebracht
werden. Die Nachfrage ist deutlich höher. Deshalb ist die Neuerrichtung eines
Apartmenthotels hinter dem historischen Restaurantgebäude geplant.
Frau Kuschel erläutert die Erweiterungsbauten die sich
die Eigentümer vorstellen. Die Unterlage kann den Ausschussmitgliedern im
Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt werden [siehe beiliegende Präsentation]. Der Landesbetrieb
Forst Brandenburg hat inzwischen die Umwandlung des Grundstücks durchgeführt. Entsprechende
Ausgleichsflächen wurden gefunden. Es handelt sich somit nicht mehr um „Wald“ nach
dem Landeswaldgesetz. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
vorausgesetzt, stände einer ergänzenden Bebauung so nichts mehr entgegen, wenn
die Gemeinde sich das vorstellen kann. Der Hotelneubau ist Voraussetzung für
den Bau des Ballsaals.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Scheib, Herr
Bültermann, Herr Prof. Sommer, Herr Liebrenz, Frau Masche, Frau Sahlmann, Herr
Schubert, Frau Dr. Fischbach
Diskussionspunkte
sind:
-
Hotelkapazitäten
fehlen in Kleinmachnow, seit der Schließung des NH-Hotels.
-
Die
geplanten Neubauten erscheinen sehr groß.
-
Einige
Mitglieder des Bauausschusses können sich das Projekt dennoch vorstellen,
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass zunächst eine städtebauliche
Ideenfindung bzw. ein kleiner Wettbewerb durchgeführt und über das Ergebnis ein
Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird.
-
Keine
historische Rekonstruktion des Ballsaals, sondern ein Neubau, zum Beispiel
orientiert an einem Hallengebäude auf dem gegenüberliegenden Gelände des BBiZ (Wasserbauschule).
-
Neue
Baukörper sollten den freien Blick in die Landschaft nicht verstellen, der wiederaufgebaute
Ballsaal sollte transparent sein.
-
Die Priorität
liegt beim Denkmal. Ergänzende Neubauten sollten sich von diesem baulich
absetzen, das Denkmal sollte nicht durch ein Dahinter/Daneben zerstört werden.
-
Einige
Mitglieder des Bauausschusses können sich das Projekt in keinem Fall vorstellen,
Wir wollen negative Auswirkungen auf das Klima reduzieren. Durch das präsentierte
Bauvorhaben würde umfassend Baumbestand verloren gehen und viel Fläche
versiegelt werden. Die geplante Tiefgarage würde regelrecht in den Hang
gebohrt.
-
Es kann
jetzt nicht schon um Details bei einem Neubau gehen, sondern es muss erst
einmal geklärt werden, ob wir eine Bebauung überhaupt für möglich halten.
Hierzu ist eine Meinungsbildung in den Fraktionen notwendig.
-
Es gibt
noch andere Grundstücke in Kleinmachnow, zum Beispiel in der Gartensiedlung
Kleinmachnow Süd-Ost (Klein-Moskau), bei denen Eigentümer auf Baurecht hoffen,
da dort bis Kriegsende Wohnhäuser standen.
Frau Kuschel:
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Laut Denkmalschutz
ist der Ballsaal nicht nach historischem Vorbild wiederaufzubauen. Der Saal soll
eine Art Mehrzweckgebäude werden, welches auch für Veranstaltungen der Gemeinde
zur Verfügung stehen könnte.
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Die Höhe
der neuen Baukörper (Hotel) muss laut Denkmalschutzbehörde deutlich unter der
Firsthöhe des denkmalgeschützten Restaurantgebäudes bleiben.
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Der notwendige
Stellplatznachweis kann über eine Tiefgarage unter den Neubauten mit ca. 40
Stellplätzen sowie weiteren 16 oberirdischen Stellplätzen erbracht werden. Die Grundstücks-
und Stellplatzzufahrt erfolgt über die aktuell schon vorhandene Zufahrt.
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Städtebauliche
Maße zum geplanten Hotelneubau:
o
GRZ 0,4
– 0,5 HA zzgl. NA
o
Abmessungen
46 m x 22 m
o
2
Vollgeschosse zzgl. 1 Staffelgeschoss (ebenfalls als Vollgeschoss)
o
geplante
Höhe 9,0 m (soll somit deutlich unter der bestehenden Firsthöhe von 11,4 m
des bestehenden Gasthauses liegen)
Herr Lutter:
Gemäß des B-Planes
ist für das Grundstück derzeit kein Baufenster o.ä. festgesetzt. Das aktuelle
Baurecht lässt demnach nur bestandserhaltende Maßnahmen zu. Für eine
Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine Bebauungsplanerstellung
erforderlich. Hinter dem Bestandsgebäude gibt es zurzeit kein Baurecht.