Sitzung: 20.05.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 034/21
1. Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 3 OdF-Platz, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1 (OdF-Platz inklusive Karl-Marx-Straße Mitte) und 2 (Querungsinsel) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten stehen 18.000 Euro (brutto) im Haushalt 2021 zur Verfügung.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.
4. Der Bauabschnitt 3 (Ergänzung der Fußgängerfurt) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.
Anlagen
· Erläuterung zur Vorplanung
· gestalterischer Lageplan
· technischer Lageplan
Änderung zur DS-Nr.
034/21:
1. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt um BA 3
(Ergänzung der Fußgängerfurt) und die Kosten für die Planung erhöhen sich damit
auf 20.000 Euro für 2021.
2. Punkt 4 entfällt dementsprechend und bekommt
folgenden neuen Inhalt:
Es
wird geprüft, ob für Radfahrer*innen eine eigene Ampelphase geschaltet werden
kann.
3. Entsprechend wird die Begründung in den letzten
drei Absätzen angepasst, sodass der BA 3 gleichzeitig mit BA 1 und 2 realisiert
wird.
An der Aussprache zur
geänderten DS-Nr. 034/21 beteiligen sich:
Es findet keine weitere Aussprache statt.
Abstimmung zur
geänderten DS-Nr. 034/21:
Die geänderte DS-Nr. 034/21 wird mehrheitlich beschlossen.