Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Gemeinde Kleinmachnow gibt das Erbbaurecht am Grundstück in Kleinmachnow, Schillerstraße 31, Flur 8, Flurstück 2085, auf.

 

Der Bürgermeister wird mit der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und der Gemeinde Kleinmachnow, geschlossen vor dem Notar Jens Hunger in Potsdam, zu dessen UR-Nr. 1496/2009 beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

Im Rahmen eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zum KLM-BP-019 wird die künftige Nutzung des Grundstücks neu festzusetzen sein.

 


Von Seiten der Ausschussmitglieder gab es keine Nachfragen bzw. Erläuterungsbedarf zu dieser Drucksache.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 057/11 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 057/11 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.