Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung
des Enteignungsverfahrens mit gleichzeitiger Beantragung der vorzeitigen
Besitzeinweisung für die Grundstücke in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8
Flurstücke 2079 und 2081.
Anlage:
Flurkartenausschnitt
mit Luftbild
Herr
Warnick informiert vorab die Ausschussmitglieder darüber, dass er von den
Medien angesprochen wurde, um den Namen der Eigentümerin zu benennen. Dies hat
er natürlich nicht getan. Er macht darauf aufmerksam, wenn über die
Eigentümerin diskutiert werden soll, muss dies „nichtöffentlich“ erfolgen.
Frau
Lorenz erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie informiert, dass die
Gemeinde nach wie vor in Verhandlung ist mit dem Partner. Auch rechtlich wird
es weiterhin bewertet, weil es möglicherweise auch andere Wege gibt als die
Enteignung.
Frau
Dr. Kimpfel spricht im Namen der FDP-Fraktion und teilt mit, dass sie dieser
Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Enteignung ist der allerletzte Schritt.
Vorher sollten alle anderen Schritte und Möglichkeiten geprüft werden.
Herr
Tauscher regt an, diese Beschlussvorlage zurückzustellen, bis alles geprüft
ist. Dies ist aus seiner Sicht sinnvoll.
Frau
Lorenz informiert, dass ein Enteignungsverfahren ein sehr langwieriges und sehr
aufwendiges Verfahren ist.
Auch
für Herrn Tauscher ist eine Enteignung der allerletzte Weg.
Die
Beschlussvorlage sollte von der Verwaltung zurückgestellt werden.
Der
Vorsitzende macht zu Beginn noch einmal auf die sehr fließende Grenze dieser
Beschlussvorlage zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Beratung
aufmerksam. Er bittet die Ausschussmitglieder, dies in der folgenden Diskussion
zu berücksichtigen.
Des
Weiteren gibt Herr Warnick zu Bedenken, dass es sich hier nicht um einen
Vorratsbeschluss handelt. Wenn der vorliegende Beschluss gefasst wird, muss die
Verwaltung diesen, unabhängig vom zukünftigen Verhandlungsergebnis, auch
umsetzen.
Auch
Frau Schwarzkopf schließt sich ihren Vorrednern an. Die Verwaltung sollte die
Beschlussvorlage zurückziehen bzw. inhaltlich ändern. Man entzieht einer
friedlichen Einigung die Grundlage, wenn dieser vorliegenden Beschlussvorlage
so zugestimmt wird.
Herr
Jerzembek äußert sich verwundert über folgende Textpassagen in der
Problembeschreibung / Begründung:
„Damit
sind die Bemühungen zum Ankauf gescheitert.“ und „Die Eigentümerin wurde um
Zustimmung zur Widmung und Ausbau gebeten. Ein Ergebnis wird bis zum 15.04.2011
erwartet.“? Aus seiner Sicht gehören diese dort nicht hin.
Herr
Warnick stellt die Frage was passiert, wenn die Drucksache zurückgezogen wird.
Entstehen dann zeitliche Probleme?
Dazu
berichtet Frau Lorenz, dass dadurch schon Probleme entstehen könnten. Die
Verhandlungen zur Schopfheimer Allee und die dann eventuell folgende Bauphase stehen aktuell an.
Auch
Herr Templin macht deutlich, dass er dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen
wird.
Frau
Dr. Kimpfel bittet den Vorsitzenden um Abstimmung der Drucksache.
Herr
Warnick teilt mit, dass Frau Grohs einen Änderungsvorschlag einbringen möchte,
der wie folgt lautet:
„Die Beantragung des
Enteignungsverfahrens mit gleichzeitiger Beantragung der vorzeitigen
Besitzeinweisung für die Grundstücke in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8,
Flurstücke 2079 und 2081 wird vorsorglich für den Fall beschlossen, dass alle
anderen gütlichen Einigungen scheitern.“
Frau
Dr. Kimpfel kann sich diesem Vorschlag nicht anschließen. Aus ihrer Sicht wird
damit ein Drohszenario aufgebaut und somit wird auch die Verhandlung mit dem
Eigentümer erschwert.
Herr
Tauscher vertritt die Meinung, dass zeitlich nichts gewonnen wird. Er
wiederholt seinen Vorschlag, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage insgesamt
zurückziehen sollte.
Herr
Templin findet die Vorgehensweise der Verwaltung merkwürdig. Auch der nun
vorgeschlagene Änderungsvorschlag der Verwaltung kann aus seiner Sicht nur
abgelehnt werden.
Herr
Tauscher merkt an, dass hier über Dinge diskutiert werden müsste, die eher
nichtöffentlichen Charakter haben. Nach wie vor hält er diese Diskussion für
nicht zielführend.
Herr
Ecker empfiehlt Frau Grohs, die Drucksache zurückzuziehen.
Frau
Grohs nimmt die Empfehlung an und zieht die vorliegende Beschlussvorlage,
aufgrund der intensiven Diskussion und der zu erkennenden Ablehnung zurück.