Beschluss: zurückgezogen

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung des Enteignungsverfahrens mit gleichzeitiger Beantragung der vorzeitigen Besitzeinweisung für die Grundstücke in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8 Flurstücke 2079 und 2081.

 

 


Anlage:

 

Flurkartenausschnitt mit Luftbild

 

Herr Warnick informiert vorab die Ausschussmitglieder darüber, dass er von den Medien angesprochen wurde, um den Namen der Eigentümerin zu benennen. Dies hat er natürlich nicht getan. Er macht darauf aufmerksam, wenn über die Eigentümerin diskutiert werden soll, muss dies „nichtöffentlich“ erfolgen.

Frau Lorenz erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie informiert, dass die Gemeinde nach wie vor in Verhandlung ist mit dem Partner. Auch rechtlich wird es weiterhin bewertet, weil es möglicherweise auch andere Wege gibt als die Enteignung. 

Frau Dr. Kimpfel spricht im Namen der FDP-Fraktion und teilt mit, dass sie dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Enteignung ist der allerletzte Schritt. Vorher sollten alle anderen Schritte und Möglichkeiten geprüft werden.

Herr Tauscher regt an, diese Beschlussvorlage zurückzustellen, bis alles geprüft ist. Dies ist aus seiner Sicht sinnvoll.

Frau Lorenz informiert, dass ein Enteignungsverfahren ein sehr langwieriges und sehr aufwendiges Verfahren ist.

Auch für Herrn Tauscher ist eine Enteignung der allerletzte Weg.

Die Beschlussvorlage sollte von der Verwaltung zurückgestellt werden.

 

Der Vorsitzende macht zu Beginn noch einmal auf die sehr fließende Grenze dieser Beschlussvorlage zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Beratung aufmerksam. Er bittet die Ausschussmitglieder, dies in der folgenden Diskussion zu berücksichtigen.

Des Weiteren gibt Herr Warnick zu Bedenken, dass es sich hier nicht um einen Vorratsbeschluss handelt. Wenn der vorliegende Beschluss gefasst wird, muss die Verwaltung diesen, unabhängig vom zukünftigen Verhandlungsergebnis, auch umsetzen.

Auch Frau Schwarzkopf schließt sich ihren Vorrednern an. Die Verwaltung sollte die Beschlussvorlage zurückziehen bzw. inhaltlich ändern. Man entzieht einer friedlichen Einigung die Grundlage, wenn dieser vorliegenden Beschlussvorlage so zugestimmt wird. 

Herr Jerzembek äußert sich verwundert über folgende Textpassagen in der Problembeschreibung / Begründung:

„Damit sind die Bemühungen zum Ankauf gescheitert.“ und „Die Eigentümerin wurde um Zustimmung zur Widmung und Ausbau gebeten. Ein Ergebnis wird bis zum 15.04.2011 erwartet.“? Aus seiner Sicht gehören diese dort nicht hin.

Herr Warnick stellt die Frage was passiert, wenn die Drucksache zurückgezogen wird. Entstehen dann zeitliche Probleme?

Dazu berichtet Frau Lorenz, dass dadurch schon Probleme entstehen könnten. Die Verhandlungen zur Schopfheimer Allee und die dann eventuell  folgende Bauphase stehen aktuell an.

Auch Herr Templin macht deutlich, dass er dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen wird.

Frau Dr. Kimpfel bittet den Vorsitzenden um Abstimmung der Drucksache.

Herr Warnick teilt mit, dass Frau Grohs einen Änderungsvorschlag einbringen möchte, der wie folgt lautet:

„Die Beantragung des Enteignungsverfahrens mit gleichzeitiger Beantragung der vorzeitigen Besitzeinweisung für die Grundstücke in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 2079 und 2081 wird vorsorglich für den Fall beschlossen, dass alle anderen gütlichen Einigungen scheitern.“   

Frau Dr. Kimpfel kann sich diesem Vorschlag nicht anschließen. Aus ihrer Sicht wird damit ein Drohszenario aufgebaut und somit wird auch die Verhandlung mit dem Eigentümer erschwert.

Herr Tauscher vertritt die Meinung, dass zeitlich nichts gewonnen wird. Er wiederholt seinen Vorschlag, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage insgesamt zurückziehen sollte.

Herr Templin findet die Vorgehensweise der Verwaltung merkwürdig. Auch der nun vorgeschlagene Änderungsvorschlag der Verwaltung kann aus seiner Sicht nur abgelehnt werden.

Herr Tauscher merkt an, dass hier über Dinge diskutiert werden müsste, die eher nichtöffentlichen Charakter haben. Nach wie vor hält er diese Diskussion für nicht zielführend.

Herr Ecker empfiehlt Frau Grohs, die Drucksache zurückzuziehen.

 

Frau Grohs nimmt die Empfehlung an und zieht die vorliegende Beschlussvorlage, aufgrund der intensiven Diskussion und der zu erkennenden Ablehnung zurück.