Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des in der Anlage beschriebenen Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes  zur abschließenden Rekultivierung (3. BA) „Stolper Berg“ vom 16.04.2010. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die erforderliche Genehmigungsplanung sowie die Realisierung zur abschließenden Rekultivierung 3. BA des „Stolper Berges“.


Kurze Erläuterungen durch Frau Neidel.

 

Die Planer Herr Schubert, Herr Reich und Herr Karsch sind anwesend.

 

Herr Dieter Schubert stellt sich als Mitarbeiter der gewog vor, und dass er vorrangig für die P & E als Geschäftsbesorger arbeite sowie zuständig für die Entwicklung des Gebietes Stolper Weg, Autobahn und Stahnsdorfer Damm sei. Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept zur abschließenden Rekultivierung der ehemaligen gesicherten Deponie Stahnsdorfer Damm wurde im Auftrag der P & E, Geschäftsbesorger der Gemeinde Kleinmachnow, erarbeitet.

Herr Gunnar Reich von KWS Berlin stellt den bautechnischen Teil und den Altlastenteil des Konzepts vor.

Herr Karsch, Geschäftsführer von Landschaft, Planen und Bauen, stellt den landschaftsplanerischen Teil vor.

 

Auf Nachfrage von Frau Beutler auf die Unterhaltungskosten erläutert Herr Schubert, dass diese dann von der P & E auf die Gemeinde übertragen werden. Die Gemeinde ist dann in der Pflicht, das als öffentliche Grünanlage zu pflegen. Die Kosten, die in der Beschlussvorlage stehen, die sind bezogen auf die Phase in den nächsten 5 Jahren. Die jährlichen Pflegekosten liegen zurzeit bei ca. 15.000,00 €.

 

Folgende Punkte wurden diskutiert:

 

-          Wegesystem offen oder geschlossen, eventuell Beleuchtung, Messstellen müssen gesichert sein/Ausschluss von Vandalismus,

-          Projekt Fortführung des Rad- und Gehweges nach Dreilinden,

-          Wildschweinproblem, d. h. ein wildschweinsicherer Zaun ist nötig,

-          Absicherung der Finanzierung nicht so klar.

 

Herr Karsch erläutert, dass in Abstimmung mit der Behörde Folgendes genehmigungsfähig ist:

 

-          Wegesystem zur öffentlichen Begehung,

-          Joggen, Rodeln u. ä.

 

Nicht genehmigungsfähig sind dagegen:

 

-          die Bepflanzung mit Bäumen und tief wurzelnden Büschen,

-          die Aufbauten mit Fundamenten,

-          das Befahren mit Bikes.

 

Eine dauerhafte wildschweinsichere Einzäunung ist notwendig.

 

Es geht jetzt darum, dass man beschließt, dass es weiter geht und mit der Behörde möglichst schnell eine vorübergehende Nutzung während der Beobachtungsphase vereinbart, so dass  die Anlage schon öffentlich genutzt werden kann. Die Übergabe an die Gemeinde, der Rechtsübergang kann in drei bis fünf Jahren tatsächlich von statten gehen. Wir brauchen ein Jahr für die Planung, mit all den Genehmigungsschritten, dann kann man ausschreiben und bauen. Wir könnten frühestens nächstes Jahr bauen. Bauzeit drei bis sechs Monate. Die gemachten Anregungen werden in die Planung integriert.

 

Frau Neidel weist darauf hin, dass mit dem Bebauungsplan 006 C, damals Fashionpark, diese Fläche/dieser Berg als öffentliche Grünfläche beschlossen wurde mit Entwicklungsziel, Fördermittel usw. D. h., wir müssen diese Fläche einer öffentlichen Nutzung zuführen.

 

Weiterhin informiert Frau Neidel, dass die Beschlussvorlage noch in den Kultur-, Bau- und Finanzausschuss geht, so dass die Gemeindevertretung erst in der Sitzung am 16. Juni darüber befinden wird.

 

Abstimmung der DS-Nr. 068/11:

3 Zustimmungen / 3 Gegenstimmen / 1 Enthaltung = Stimmengleichheit abgelehnt

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Musiol, Frau Beutler, Herr Fritzsche, Herr Tauscher, Herr Dr. Haase, Frau von Törne, Frau Sahlmann, Herr Lippoldt

 

Pause von 21.05 Uhr bis 21.15 Uhr