Sitzung: 06.04.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 068/11
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung
des in der Anlage beschriebenen Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes zur abschließenden Rekultivierung (3. BA)
„Stolper Berg“ vom 16.04.2010. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die
erforderliche Genehmigungsplanung sowie die Realisierung zur abschließenden
Rekultivierung 3. BA des „Stolper Berges“.
Kurze
Erläuterungen durch Frau Neidel.
Die
Planer Herr Schubert, Herr Reich und Herr Karsch sind anwesend.
Herr Dieter Schubert stellt sich als Mitarbeiter
der gewog vor, und dass er vorrangig für die P & E als Geschäftsbesorger
arbeite sowie zuständig für die Entwicklung des Gebietes Stolper Weg, Autobahn
und Stahnsdorfer Damm sei. Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept zur
abschließenden Rekultivierung der ehemaligen gesicherten Deponie Stahnsdorfer
Damm wurde im Auftrag der P & E, Geschäftsbesorger der Gemeinde
Kleinmachnow, erarbeitet.
Herr Gunnar Reich von KWS Berlin stellt den
bautechnischen Teil und den Altlastenteil des Konzepts vor.
Herr Karsch, Geschäftsführer von Landschaft, Planen
und Bauen, stellt den landschaftsplanerischen Teil vor.
Auf Nachfrage von Frau Beutler auf die Unterhaltungskosten
erläutert Herr Schubert, dass diese dann von der P & E auf die Gemeinde
übertragen werden. Die Gemeinde ist dann in der Pflicht, das als öffentliche
Grünanlage zu pflegen. Die Kosten, die in der Beschlussvorlage stehen, die sind
bezogen auf die Phase in den nächsten 5 Jahren. Die jährlichen Pflegekosten
liegen zurzeit bei ca. 15.000,00 €.
Folgende Punkte wurden diskutiert:
-
Wegesystem
offen oder geschlossen, eventuell Beleuchtung, Messstellen müssen gesichert
sein/Ausschluss von Vandalismus,
-
Projekt
Fortführung des Rad- und Gehweges nach Dreilinden,
-
Wildschweinproblem,
d. h. ein wildschweinsicherer Zaun ist nötig,
-
Absicherung
der Finanzierung nicht so klar.
Herr Karsch erläutert, dass in Abstimmung mit der
Behörde Folgendes genehmigungsfähig ist:
-
Wegesystem
zur öffentlichen Begehung,
-
Joggen,
Rodeln u. ä.
Nicht genehmigungsfähig sind dagegen:
-
die
Bepflanzung mit Bäumen und tief wurzelnden Büschen,
-
die
Aufbauten mit Fundamenten,
-
das
Befahren mit Bikes.
Eine dauerhafte wildschweinsichere Einzäunung ist
notwendig.
Es geht jetzt darum, dass man beschließt, dass es
weiter geht und mit der Behörde möglichst schnell eine vorübergehende Nutzung
während der Beobachtungsphase vereinbart, so dass die Anlage schon öffentlich genutzt werden kann.
Die Übergabe an die Gemeinde, der Rechtsübergang kann in drei bis fünf Jahren
tatsächlich von statten gehen. Wir brauchen ein Jahr für die Planung, mit all
den Genehmigungsschritten, dann kann man ausschreiben und bauen. Wir könnten
frühestens nächstes Jahr bauen. Bauzeit drei bis sechs Monate. Die gemachten
Anregungen werden in die Planung integriert.
Frau Neidel weist darauf hin, dass mit dem
Bebauungsplan 006 C, damals Fashionpark, diese Fläche/dieser Berg als öffentliche
Grünfläche beschlossen wurde mit Entwicklungsziel, Fördermittel usw. D. h., wir
müssen diese Fläche einer öffentlichen Nutzung zuführen.
Weiterhin informiert Frau Neidel, dass die
Beschlussvorlage noch in den Kultur-, Bau- und Finanzausschuss geht, so dass
die Gemeindevertretung erst in der Sitzung am 16. Juni darüber befinden wird.
Abstimmung der DS-Nr. 068/11:
3
Zustimmungen / 3 Gegenstimmen / 1 Enthaltung = Stimmengleichheit abgelehnt
An der Diskussion
beteiligten sich:
Herr Musiol, Frau Beutler, Herr Fritzsche, Herr Tauscher, Herr Dr. Haase, Frau
von Törne, Frau Sahlmann, Herr Lippoldt
Pause von 21.05 Uhr bis 21.15 Uhr