Beschluss: zurückgezogen

1.    Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten 14. Änderung des Flächennutzungs­planes die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlich­keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu ge­ben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äuße­rung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Frau Neidel gibt eine kurze Erläuterung und zieht die Beschlussvorlage zurück.

 

Herr Tauscher lehnt es ab, die Lauben am Südufer des Machnower Sees bzw. diese Grundstücke aus dem Landschaftsschutzgebiet Parforceheide herauszulösen. Die Kennzeichnung dieser Flächen als private Erholungsgärten ist nicht im Gemeinwohlinteresse.

 

Frau Neidel informiert, dass die Bezeichnung „Grundstücke zur privaten Erholung“ in die Bezeichnung „Grünfläche“ umgewandelt wird.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Blancke, Herr Tauscher, Herr Tauscher