Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018 (GVbl. II/18 [Nr. 78]).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste Straßenverkehrsbehörde - zu richten.

 

 

Anlage

Schreiben MIL vom 12.05.2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV

 

 


Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 052/21 wurde bisher im entsprechenden Fachausschuss

wie folgt abgestimmt:

 

Umweltausschuss                9 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Drucksache.

Herr Warnick ergänzt und teilt mit, dass vor einigen Jahren die Bedingung zur freiwilligen Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde die Einwohnerzahl (20.000) war.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 052/21 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 052/21 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

 

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Herr Warnick