Sitzung: 03.06.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 052/21
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als
Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der
geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung
zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und
Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018
(GVbl. II/18 [Nr. 78]).
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf
freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt
des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste
Straßenverkehrsbehörde - zu richten.
Anlage
Schreiben
MIL vom 12.05.2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV
Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 052/21 wurde bisher im entsprechenden Fachausschuss
wie folgt abgestimmt:
Umweltausschuss 9 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
Frau Braune erläutert die vorliegende Drucksache.
Herr Warnick ergänzt und teilt mit, dass vor einigen Jahren die Bedingung zur freiwilligen Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde die Einwohnerzahl (20.000) war.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 052/21 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 052/21 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.
An der Diskussion beteiligt sich:
Herr Warnick