Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018 (GVbl. II/18 [Nr. 78]).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste Straßenverkehrsbehörde - zu richten.

 

Anlage

Schreiben MIL vom 12.05.2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV


Frau Leißner informiert zur Beschlussvorlage. Es handelt sich hierbei um eine dauerhafte Zuständigkeit für die Gemeinde Kleinmachnow, die nun nicht mehr, wie in den vergangenen Jahren immer wieder geschehen, verlängert werden muss.

Frau Dr. Bastians-Osthaus begrüßt die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an die Gemeinde.

Es findet keine weitere Aussprache statt.


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen