Sitzung: 02.06.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 052/21
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als
Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der
geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung
zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und
Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018
(GVbl. II/18 [Nr. 78]).
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf
freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt
des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste
Straßenverkehrsbehörde - zu richten.
Anlage
Schreiben
MIL vom 12.05.2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV
Frau Leißner informiert zur Beschlussvorlage. Es handelt sich hierbei
um eine dauerhafte Zuständigkeit für die Gemeinde Kleinmachnow, die nun nicht
mehr, wie in den vergangenen Jahren immer wieder geschehen, verlängert werden
muss.
Frau Dr. Bastians-Osthaus begrüßt die dauerhafte Übertragung der
Zuständigkeit an die Gemeinde.
Es findet keine weitere Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis:
9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0
Enthaltungen – einstimmig empfohlen