Beschlussvorschlag:

1.    Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen sind 16.000 € (brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.

3.    Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Änderungsantrag von Herrn Templin, Fraktion BIK:

5. im Beschlussvorschlag: Die Schrägparkplätze im Bereich Zehlendorfer Damm 121 - 129 sind zu erhalten und in der Zeit von Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr für Kurzzeitparken bis 1 Stunde zu bewirtschaften. Die bisherigen Zufahrten zu den Grundstücken sind für die Anlieger und als Vorhaltefläche für den Zweirichtungsradweg zu erhalten.

Begründung:

Im Bereich Zehlendorfer Damm Thomas-Müntzer-Damm / Meiereifeld sind mehrere gastronomische Einrichtungen, Friseurbetriebe und kleine Einzelhandelsflächen, die nur eingeschränkt Stellflächen für Kunden anbieten können. Zur Unterstützung der Gewerbetreibenden sind die vorhandenen Pkw-Stellplätze zu erhalten um eine Verdrängung des Parkdrucks in den Nebenstraßen (insb. Förster-Funke-Allee / Mittebruch) zu vermeiden.
Die unerwünschte Nutzung der öffentlichen Kfz-Stellflächen durch Anwohnerparken soll die Parkraumbewirtschaftung reduzieren. Erhebliche Umbaukosten können damit auch vermieden werden.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 051/21 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Frau Scheib

- Herr Baumgraß

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Ernsting

- Herr Hahn

- Herr Gutheins

 

 

Diskussionsinhalt:

- Die Mitglieder des Hauptausschusses vertreten unterschiedliche Auffassungen bezüglich der DS-Nr. 051/21, sie findet aber auch Zustimmung. Einigkeit besteht darüber, die Planungen weiter anzuschieben und dabei auch den Inhalt des Änderungsantrages von Herrn Templin zu berücksichtigen. Diskussionsschwerpunkt ist die Anlegung der Parkplätze als Längs- oder wie bisher Schrägparkplätze. Längsparkplätze würden zu einer Reduktion der Anzahl der Parkplätze führen, was von einigen Mitgliedern des HA befürwortet wird und von anderen kritisch betrachtet wird. Die vorliegenden Planungen haben zum Ziel, dem Fußgänger- und Radweg dadurch mehr Raum zu geben und vor dem Imbiss evtl. eine Fläche mit Aufenthaltscharakter zu schaffen, z. B. auch für Jugendliche, also den öffentlichen Raum nicht nur als Parkraum zu nutzen. Zur Anlegung eines Zweirichtungsradweges findet noch eine Abwägung bzw. Entwurfsplanung statt. Diese Form des Radweges wird kritisch betrachtet. Es wird auch die Frage aufgeworfen, wer diese Parkplätze nutzt – Anwohner oder Gewerbetreibende. Das soll für die Planungen noch geklärt werden. Auch die Möglichkeit der Parkraumbewirtschaftung wird angesprochen und befürwortet. Vorgeschlagen wird eine Testung.

 

         Da noch großer Beratungsbedarf zu erkennen ist, stellt Herr Grubert die DS-Nr.        051/21 zurück und bringt sie erneut in den UVO- und Bauausschuss ein. Damit ist der    Änderungsantrag von Herrn Templin gegenstandslos, findet aber bei den weiteren           Beratungen Berücksichtigung.


Die DS-Nr. 051/21 wird zurückgestellt.