Sitzung: 14.06.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 052/21
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als
Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der
geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung
zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und
Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018
(GVbl. II/18 [Nr. 78]).
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf
freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt
des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste
Straßenverkehrsbehörde - zu richten.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 052/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
22.06.2021 zu setzen.