Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018 (GVbl. II/18 [Nr. 78]).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste Straßenverkehrsbehörde - zu richten.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 052/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.06.2021 zu setzen.