Zu Beginn dieser Finanzausschusssitzung wurde ein zweiseitiges Exemplar, in dem nochmals beschrieben wurde, was Basis der Bewertung war, als Tischvorlage an alle Mitglieder verteilt.

Frau Grohs berichtet, dass sie in der Gemeindevertretersitzung am 24. März 2011 zur Eröffnungsbilanz u. A. Ausführungen gemacht hat, zur Besonderheit der Ausweisung in der Eröffnungsbilanz der Entwicklungsgebiete. Dazu gab es insbesondere eine Aussage von Herrn Dr. Nitzsche, die in den Finanzausschuss verwiesen wurde. Die Aussage von Herrn Dr. Nitzsche lautete: „Das ausstehende Einnahmen in Höhe von 14 Mio. € für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ in den Kosten- und Finanzierungsplänen vorhanden sind und die Verwaltung hier eine andere Bewertung vorgenommen hat.“

Frau Grohs nahm dazu in dem verteilten Exemplar Stellung. Darin hat Sie nochmals beschrieben, was  Basis der Bewertung für dieses Entwicklungsgebiet war. Anzumerken ist noch,  dass hierzu der Bewertungsleitfaden des Landes Brandenburg zu Rate gezogen wurde. Der Bewertungsleitfaden gibt allerdings nichts zur bestehenden Konstellation vor, dass nämlich ein Treuhänder der Geschäftsbesorger ist.

Zur Aussage von Herrn Dr. Nitzsche in der Gemeindevertretersitzung am 24.03.2011, hinsichtlich der ausstehenden Einnahmen in Höhe von 14 Mio. EUR für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ ist folgendes hinzuzufügen:

Dieser Betrag ergibt sich aus dem Kosten- und Finanzierungsplan, Stand Oktober 2010.   

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob die Verwaltung von einer Unterdeckung im Oktober 2008 von 6,7 Mio. € und einer Unterdeckung im Oktober 2010 bzw. 2013 von rund 3 Mio. € ausgeht.        

Dies bejaht Frau Grohs.