Sitzung: 11.08.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Anfrage Frau Sahlmann:
„Es geht mir um die Parksituation am Zehlendorfer Damm. Es gab einen
Beschluss vom 05.09.2019, der das Parken auf den Grünflächenüberfahrten während
der Bauzeit an der Rammrathbrücke erlaubt. Für diese anderthalb Jahre Bauzeit,
die Bauzeit war verkürzt, wurden Haltverbotsschilder auf der Straße
Zehlendorfer Damm aufgestellt, damit der vermehrte Kfz-Verkehr durchfließen kann
und den Bürgern wurde gleichzeitig gestattet, auf den Grünflächenüberfahrten zu
parken. Ich habe mir die Situation angesehen. Die Situation ist so ähnlich, wie
sie vor der Bauzeit war: Es parken sehr viele, aber nicht überall, aber vor
allem in dem Abschnitt zwischen Meiereifeld/Thomas-Müntzer-Damm und bis zur
Einmündung Karl-Marx-Straße. Da sieht man, dass dort vermehrt geparkt wird und
manchmal sogar noch neben der Überfahrt. Wir hatten ja einen vorhergehenden
Beschluss, dass das Parken auf Grünflächenüberfahrten nicht legitim ist. Das
Parken auf den Grünflächenüberfahrten müsste ja nun geahndet werden, da die Bauzeit
verkürzt war. Wie verfahren Sie jetzt?“
Beantwortung Frau Leißner: „Laut Satzung ist das Parken auf Grünflächenüberfahrten bis zum 31.12.2021
erlaubt. Neben der Grünflächenüberfahrt ist das Parken verboten und wird
geahndet. Ab Oktober 2021 werden wir die Bürger informieren, dass ab 01.01.2022
das Parken auf den Grünflächenüberfahrten nicht mehr gestattet sein wird.“
Anfrage Herr Krause:
„Was ist aus der Parkverbotszone Schleusenweg und
Rudolf-Breitscheid-Straße geworden?“
Beantwortung Frau Leißner: „Wir waren zu dem Zeitpunkt der Antragstellung Standarderprobungskommune.
Um eine verkehrsrechtliche Anordnung dieser Art mit Evaluationshintergrund
anzuordnen, haben wir noch die Genehmigung des Ministeriums benötigt. Die wurde
uns nicht erteilt, weil das Ministerium in Bezug auf die Zone, die wir
beantragt haben, gewisse Bedenken hatte. Nun werden wir diese Planung nochmal
überarbeiten und ändern. Rechtlich sind wir nicht mehr
Standarderprobungskommune. Im Juni 2021 gab es in der Gemeindevertretung den Beschluss
zur freiwilligen dauerhaften Wahrnehmung der
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow.
Sodann brauchen wir eine solche Genehmigung nicht mehr. Es ist nicht vom Tisch,
es ist nur zeitlich nach hinten geschoben worden.“
Herr
Krause: „Es war eher die Frage der Geschwindigkeit, es war zeitnah zu dem
Zeitpunkt. Könnten Sie noch kurz etwas sagen zu der Art der Bedenken, die das Ministeriums
geäußert hat?“
Frau Leißner: „Das
Ministerium hat sich in Bezug auf die Zonenanordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße/Schleusenweg dahingehend geäußert, dass sie der
Meinung ist, dass eine Zone nicht für Streckenabschnitte relevant sein kann,
sondern eine Zone müsse das ganze Umfeld (Straßen, Nebenstraßen) mit abdecken.
Das ist etwas, was wir nicht machen wollten, weil wir nicht das ganze Gebiet
unter Haltverbot stellen wollten, sondern nur gewisse Streckenabschnitte. Also
ist die Folgerung, dass eine Zone in diesem Bereich einfach nicht sinnvoll ist,
weil wir nicht die Intension hatten, die ganzen Nebenstraßen mit einzubeziehen.
Und das war der Hinweis des Ministeriums, dass man das so nicht machen kann.“
Herr Weis: „Ich wollte nur die Bitte äußern, dass Sie
das Schreiben des Ministeriums uns mit dem Protokoll zur Kenntnis geben.“ (s. Anlage 3)
Anfragen Herr Sahlmann:
1. „Das Parken in KLM, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, ist oft
leidiges Thema hier im Ausschuss. Es geht um die Straße Weg ins Feld. Diese
Straße mündet in die Straße Im Walde. Das ist eine relativ schmale Straße und
da gibt es eine Kurve. Und in dieser Kurve, das haben mir mehrere Bürger
mitgeteilt, wenn jetzt dort ein Rettungsfahrzeug käme und die Kurve ist
zugeparkt, käme dieses Rettungsfahrzeug nicht durch. Das sollte sich die
Verwaltung unbedingt anschauen. Es müsste unbedingt ein Parkverbot aufgestellt
werden. Damit wäre ein Durchkommen der Rettungsfahrzeuge gewährleistet.“
Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:
Durch die Verwaltung wird eine Ortsbesichtigung vorgenommen und
entsprechend der Sachlage Maßnahmen ergriffen.
2. Düppelpfuhl, ich stelle hier
fest, dass bis heute kein Abschluss erfolgt ist. Gibt es hier Fristen, wie ist
der Sachstand?
Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:
Auf der Baustelle geht es voran, was aber manchmal für die
Öffentlichkeit nicht so deutlich sichtbar ist. In der 34. KW wurden die Flächen
für die Bänke hergestellt und die Bänke werden auch demnächst aufgestellt.
Ebenso erfolgt die Vorbereitung der Flächen für die Sportgeräte. Die Wege sind
soweit fertig, es fehlt nur noch die Deckschicht für den wassergebundenen
Wegebelag. Für die Bürger war die Grünfläche Düppelteich nicht gesperrt und man
konnte den ganzen Sommer die Wege nutzen ohne große Gefahren. Im September wird
die Baustellenüberfahrt aus Richtung Karl-Marx-Straße nicht mehr benötigt und
zurückgebaut. Danach kann dann auch zur richtigen Zeit die Blumenwiesenansaat
erfolgen. Die letzten Pflanzarbeiten werden im Oktober/November durchgeführt.
Anfragen Herr Gutheins:
„1. Mir geht es um die Kinderspielplätze im Allgemeinen, aber ich will zwei
Beispiele nennen: Spielplatz hinter dem Stolper Berg. Hier steht das Gras um
den Spielplatz herum 20 cm bis 30 cm hoch, die Kinder laufen in das Gras hinein
und es besteht immer die Gefahr der Zecken. Könnte hier die Grasmahd öfters
durchgeführt werden?“
Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:
In den Spielplatzbereichen wird
eine differenzierte Mahd durchgeführt. Die Wiesenbereiche werden zweimal und
entlang der Wege wird viermal im Jahr gemäht. Die Mäharbeiten wurden bereits
seit einiger Zeit reduziert, da die Gemeindeverwaltung aus ökologischer Sicht
einen kleinen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten möchte. Einer der
Gründe für das weltweite Insektensterben und den Schwund vieler anderer
Tierarten ist ja gerade, dass es viel zu wenig Wildnis gibt. Prinzipiell könnte
die Grasmahd auch öfter durchgeführt werden. Das wäre aber auch mit
Kostenerhöhungen verbunden.
2. Das betrifft den Spielplatz am Rathausmarkt. Dieser ist wieder total
vermüllt. Hier wäre die Frage, ob die Verwaltung meine Idee teilen kann, dass
das OA morgens in der Früh gucken kann, ob etwas herumliegt und wenn ja, gleich
den Bauhof informiert bzw. dieser gleich den Müll einsammelt?“
Beantwortung Frau Leißner: „Sie meinen den Spielplatz Förster-Funke-Allee Süd. Die Situation ist
uns bekannt. Ja, dieser Spielplatz ist ständig sehr vermüllt und der AD ist
fast täglich zur Kontrolle vor Ort. Der Spielplatz wird schon öfters gereinigt
als die anderen Spielplätze.“
Herr Gutheins: „Wird
die Müllverdreckung auf den Spielplätzen in den Schulen/Klassen thematisiert?“
Frau Leißner: „Ob
das Frau Dziewulski macht, weiß ich nicht. Ich kann sie gerne anrufen und mit
ihr darüber sprechen.“
Frau Gebhardt-Feiler:
„Wäre es nicht möglich, dass die Schulen eine Patenschaft für den Spielplatz
übernehmen, dass sie das als Projekt machen und immer mal wieder Schüler
rüberschicken und dann selber die Sachen beseitigen lassen? Also die
Jugendlichen mit in die Verantwortung nehmen.“
Herr Hahn: „Das ist
ein sehr guter Vorschlag.“
Frau Leißner: „Das
ist grundsätzlich eine gute Idee. Aber ich bin überzeugt, dass das nicht
fruchtet. Wir werden einen Teil der Jugendlichen erreichen, aber das sind die,
die das sowieso nicht machen. Wir haben aber stärkere Probleme in diesem
Bereich wie Drogen, Polizeieinsätze etc. Ich werde das weitergeben. Ich werde
noch einmal mit den Streetworkern sprechen, aber die wissen das auch. Über die
letzten 10 Jahren habe ich wenig Veränderung merken können. Wir bleiben aber
stets am Ball.“
Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Ich würde anregen, dass wir uns auf einen Runden Tisch verständigen,
um die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam mit den Initiativen, mit den
Streetworkern, mit den Schulen, mit den ganzen anderen Einrichtungen die wir
hier vor Ort haben, zu bereden. Es gibt so viele kriminalpräventive Konzepte
aus anderen Städten, da müssen wir auch nicht alles neu erfinden. Ich glaube,
dieses Problem, da können wir uns nicht wegducken, da müssen wir uns ein
bisschen mehr kümmern. Daher freut es mich, dass diese Problematik insgesamt
gesehen wird. Ich würde anregen, dass wir das gemeinsam angehen.“
Anfragen Herr Hahn:
Dem Ausschussvorsitzenden Herrn Hahn wurde heute eine E-Mail mit
Bürgeranfragen zugeleitet, und zwar
1. „genehmigte Fällungen Schillerstraße 11 – Wo finden die Ersatzpflanzungen
statt? Gibt es Fristen und
2. Renovierungsarbeiten Hakeburg
– Zum einen gibt es die Sorge, ob die Belange des Landschaftsschutzgebiets
eingehalten bzw. ob sie bei den Renovierungsarbeiten berücksichtigt werden? Ist
gewährleistet, dass die Fußwege, die im Moment um die Hakeburg herum erreichbar
sind, auch langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben? Ist bzw.
bleibt die mittlere Duchwegung gewährleistet?
Wie viele Autos werden zugelassen bzw. wie soll dort die Parksituation
aussehen?“
Beantwortung der Anfragen mit Erstellung des Protokolls:
Zu 1.):
Die Fällungen waren genehmigt. Da
die Bäume abgestorben waren, sind entsprechend der Bestimmungen der
Gehölzschutzsatzung keine Ersatzmaßnahmen erforderlich. Wenn Ersatzmaßnahmen
nach Fällungen festgesetzt werden, beträgt die Regelfrist zu Ersatzpflanzungen
2 Jahre nach Fällung.
Zu 2.):
Zwischen dem Eigentümer der Neuen Hakeburg und der Gemeinde wurde 2018
ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, dessen Inhalte im Wesentlichen auch
während der bevorstehenden Baumaßnahmen gelten, insbesondere was die
grundsätzlichen Möglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer angeht, das Areal
durchqueren zu können. Baustellenbedingte Einschränkungen werden aber
unvermeidbar sein. Es gelten außerdem die Inhalte der inzwischen für die
Sanierung der Bestandsgebäude und die Errichtung der beiden ergänzenden Wohngebäude
inkl. Tiefgarage erteilten Baugenehmigungen. Danach sollen Beeinträchtigungen
des umliegenden Landschaftsschutzgebietes ausgeschlossen bleiben. Die Zufahrt
von der Straße Am Hochwald (westliche Zufahrt) zum Grundstück ist nur in Ausnahmefällen
und nur für Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von über 3,5 m, nicht jedoch
Bussen, gestattet. Kfz werden künftig nur auf der privaten Stellplatzfläche
südwestlich vor dem Burghof-Zugang aus Richtung Zehlendorfer Damm (9
Stellplätze) und in der Tiefgarage unter den beiden Erweiterungsbauten (mind.
50 Kfz-Stellplätze) abgestellt werden können. Bis zur Herstellung dieser beiden
Flächen können vorübergehend 44 Stellplätze auf dem derzeit als Parkplatz
genutzten Gelände südlich der Platanenallee (Freifläche Richtung Machnower See)
genutzt werden.
Anfrage Herr Krause:
1. „Haben wir in KLM Probleme mit Astbruch auf Privatgrundstücken, wo
vorher Fällgenehmigungen angefragt wurden? Ich stelle mir eine
Haftungsproblematik vor. Hat das zugenommen, ist das bedeutungslos oder ist das
ein Thema?“
Beantwortung Frau Leißner: „Das ist im Bereich des Astbruchs tatsächlich etwas, was man eher
unberücksichtigt lassen kann, weil, so ein Astbruch kann immer passieren. Egal,
ob der Baum krank ist, oder an der Vitalität nachlässt, oder 100%ig gesund ist,
es kann immer ein Astbruch sein. Die Rechtsprechung sagt, man muss nachweisen,
dass es unmittelbar aufgrund einer Erkrankung des Baumes zu diesem Astbruch
gekommen ist. Es ist immer schwierig, weil durch Trockenheit, Starkregen, Winde
es immer sein kann. Ich weiß, worauf Sie hinauswollen, wenn man vorher
beantragt und die Gefahr sieht und dann ist der Ast gebrochen und hat das
Haus/das Dach beschädigt. Mir sind solche Fälle nicht bekannt.“