Anfrage Frau Sahlmann:

„Es geht mir um die Parksituation am Zehlendorfer Damm. Es gab einen Beschluss vom 05.09.2019, der das Parken auf den Grünflächenüberfahrten während der Bauzeit an der Rammrathbrücke erlaubt. Für diese anderthalb Jahre Bauzeit, die Bauzeit war verkürzt, wurden Haltverbotsschilder auf der Straße Zehlendorfer Damm aufgestellt, damit der vermehrte Kfz-Verkehr durchfließen kann und den Bürgern wurde gleichzeitig gestattet, auf den Grünflächenüberfahrten zu parken. Ich habe mir die Situation angesehen. Die Situation ist so ähnlich, wie sie vor der Bauzeit war: Es parken sehr viele, aber nicht überall, aber vor allem in dem Abschnitt zwischen Meiereifeld/Thomas-Müntzer-Damm und bis zur Einmündung Karl-Marx-Straße. Da sieht man, dass dort vermehrt geparkt wird und manchmal sogar noch neben der Überfahrt. Wir hatten ja einen vorhergehenden Beschluss, dass das Parken auf Grünflächenüberfahrten nicht legitim ist. Das Parken auf den Grünflächenüberfahrten müsste ja nun geahndet werden, da die Bauzeit verkürzt war. Wie verfahren Sie jetzt?“

Beantwortung Frau Leißner: „Laut Satzung ist das Parken auf Grünflächenüberfahrten bis zum 31.12.2021 erlaubt. Neben der Grünflächenüberfahrt ist das Parken verboten und wird geahndet. Ab Oktober 2021 werden wir die Bürger informieren, dass ab 01.01.2022 das Parken auf den Grünflächenüberfahrten nicht mehr gestattet sein wird.“

 

Anfrage Herr Krause:

„Was ist aus der Parkverbotszone Schleusenweg und Rudolf-Breitscheid-Straße geworden?“

Beantwortung Frau Leißner: „Wir waren zu dem Zeitpunkt der Antragstellung Standarderprobungskommune. Um eine verkehrsrechtliche Anordnung dieser Art mit Evaluationshintergrund anzuordnen, haben wir noch die Genehmigung des Ministeriums benötigt. Die wurde uns nicht erteilt, weil das Ministerium in Bezug auf die Zone, die wir beantragt haben, gewisse Bedenken hatte. Nun werden wir diese Planung nochmal überarbeiten und ändern. Rechtlich sind wir nicht mehr Standarderprobungskommune. Im Juni 2021 gab es in der Gemeindevertretung den Beschluss zur freiwilligen dauerhaften Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow. Sodann brauchen wir eine solche Genehmigung nicht mehr. Es ist nicht vom Tisch, es ist nur zeitlich nach hinten geschoben worden.“

Herr Krause: „Es war eher die Frage der Geschwindigkeit, es war zeitnah zu dem Zeitpunkt. Könnten Sie noch kurz etwas sagen zu der Art der Bedenken, die das Ministeriums geäußert hat?“

Frau Leißner: „Das Ministerium hat sich in Bezug auf die Zonenanordnung Rudolf-Breitscheid-Straße/Schleusenweg dahingehend geäußert, dass sie der Meinung ist, dass eine Zone nicht für Streckenabschnitte relevant sein kann, sondern eine Zone müsse das ganze Umfeld (Straßen, Nebenstraßen) mit abdecken. Das ist etwas, was wir nicht machen wollten, weil wir nicht das ganze Gebiet unter Haltverbot stellen wollten, sondern nur gewisse Streckenabschnitte. Also ist die Folgerung, dass eine Zone in diesem Bereich einfach nicht sinnvoll ist, weil wir nicht die Intension hatten, die ganzen Nebenstraßen mit einzubeziehen. Und das war der Hinweis des Ministeriums, dass man das so nicht machen kann.“

 

Herr Weis: „Ich wollte nur die Bitte äußern, dass Sie das Schreiben des Ministeriums uns mit dem Protokoll zur Kenntnis geben.“ (s. Anlage 3)

 

Anfragen Herr Sahlmann:

1. „Das Parken in KLM, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, ist oft leidiges Thema hier im Ausschuss. Es geht um die Straße Weg ins Feld. Diese Straße mündet in die Straße Im Walde. Das ist eine relativ schmale Straße und da gibt es eine Kurve. Und in dieser Kurve, das haben mir mehrere Bürger mitgeteilt, wenn jetzt dort ein Rettungsfahrzeug käme und die Kurve ist zugeparkt, käme dieses Rettungsfahrzeug nicht durch. Das sollte sich die Verwaltung unbedingt anschauen. Es müsste unbedingt ein Parkverbot aufgestellt werden. Damit wäre ein Durchkommen der Rettungsfahrzeuge gewährleistet.“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

Durch die Verwaltung wird eine Ortsbesichtigung vorgenommen und entsprechend der Sachlage Maßnahmen ergriffen.

 

 

 

 

 

2.  Düppelpfuhl, ich stelle hier fest, dass bis heute kein Abschluss erfolgt ist. Gibt es hier Fristen, wie ist der Sachstand?

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

Auf der Baustelle geht es voran, was aber manchmal für die Öffentlichkeit nicht so deutlich sichtbar ist. In der 34. KW wurden die Flächen für die Bänke hergestellt und die Bänke werden auch demnächst aufgestellt. Ebenso erfolgt die Vorbereitung der Flächen für die Sportgeräte. Die Wege sind soweit fertig, es fehlt nur noch die Deckschicht für den wassergebundenen Wegebelag. Für die Bürger war die Grünfläche Düppelteich nicht gesperrt und man konnte den ganzen Sommer die Wege nutzen ohne große Gefahren. Im September wird die Baustellenüberfahrt aus Richtung Karl-Marx-Straße nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Danach kann dann auch zur richtigen Zeit die Blumenwiesenansaat erfolgen. Die letzten Pflanzarbeiten werden im Oktober/November durchgeführt.

 

Anfragen Herr Gutheins:

„1. Mir geht es um die Kinderspielplätze im Allgemeinen, aber ich will zwei Beispiele nennen: Spielplatz hinter dem Stolper Berg. Hier steht das Gras um den Spielplatz herum 20 cm bis 30 cm hoch, die Kinder laufen in das Gras hinein und es besteht immer die Gefahr der Zecken. Könnte hier die Grasmahd öfters durchgeführt werden?“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

In den Spielplatzbereichen wird eine differenzierte Mahd durchgeführt. Die Wiesenbereiche werden zweimal und entlang der Wege wird viermal im Jahr gemäht. Die Mäharbeiten wurden bereits seit einiger Zeit reduziert, da die Gemeindeverwaltung aus ökologischer Sicht einen kleinen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten möchte. Einer der Gründe für das weltweite Insektensterben und den Schwund vieler anderer Tierarten ist ja gerade, dass es viel zu wenig Wildnis gibt. Prinzipiell könnte die Grasmahd auch öfter durchgeführt werden. Das wäre aber auch mit Kostenerhöhungen verbunden.  

 

2. Das betrifft den Spielplatz am Rathausmarkt. Dieser ist wieder total vermüllt. Hier wäre die Frage, ob die Verwaltung meine Idee teilen kann, dass das OA morgens in der Früh gucken kann, ob etwas herumliegt und wenn ja, gleich den Bauhof informiert bzw. dieser gleich den Müll einsammelt?“

Beantwortung Frau Leißner: „Sie meinen den Spielplatz Förster-Funke-Allee Süd. Die Situation ist uns bekannt. Ja, dieser Spielplatz ist ständig sehr vermüllt und der AD ist fast täglich zur Kontrolle vor Ort. Der Spielplatz wird schon öfters gereinigt als die anderen Spielplätze.“

Herr Gutheins: „Wird die Müllverdreckung auf den Spielplätzen in den Schulen/Klassen thematisiert?“

Frau Leißner: „Ob das Frau Dziewulski macht, weiß ich nicht. Ich kann sie gerne anrufen und mit ihr darüber sprechen.“

Frau Gebhardt-Feiler: „Wäre es nicht möglich, dass die Schulen eine Patenschaft für den Spielplatz übernehmen, dass sie das als Projekt machen und immer mal wieder Schüler rüberschicken und dann selber die Sachen beseitigen lassen? Also die Jugendlichen mit in die Verantwortung nehmen.“

Herr Hahn: „Das ist ein sehr guter Vorschlag.“

Frau Leißner: „Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Aber ich bin überzeugt, dass das nicht fruchtet. Wir werden einen Teil der Jugendlichen erreichen, aber das sind die, die das sowieso nicht machen. Wir haben aber stärkere Probleme in diesem Bereich wie Drogen, Polizeieinsätze etc. Ich werde das weitergeben. Ich werde noch einmal mit den Streetworkern sprechen, aber die wissen das auch. Über die letzten 10 Jahren habe ich wenig Veränderung merken können. Wir bleiben aber stets am Ball.“

Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Ich würde anregen, dass wir uns auf einen Runden Tisch verständigen, um die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam mit den Initiativen, mit den Streetworkern, mit den Schulen, mit den ganzen anderen Einrichtungen die wir hier vor Ort haben, zu bereden. Es gibt so viele kriminalpräventive Konzepte aus anderen Städten, da müssen wir auch nicht alles neu erfinden. Ich glaube, dieses Problem, da können wir uns nicht wegducken, da müssen wir uns ein bisschen mehr kümmern. Daher freut es mich, dass diese Problematik insgesamt gesehen wird. Ich würde anregen, dass wir das gemeinsam angehen.“

 

Anfragen Herr Hahn:

Dem Ausschussvorsitzenden Herrn Hahn wurde heute eine E-Mail mit Bürgeranfragen zugeleitet, und zwar

1. „genehmigte Fällungen Schillerstraße 11 – Wo finden die Ersatzpflanzungen statt? Gibt es Fristen und

2.  Renovierungsarbeiten Hakeburg – Zum einen gibt es die Sorge, ob die Belange des Landschaftsschutzgebiets eingehalten bzw. ob sie bei den Renovierungsarbeiten berücksichtigt werden? Ist gewährleistet, dass die Fußwege, die im Moment um die Hakeburg herum erreichbar sind, auch langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben? Ist bzw. bleibt die mittlere Duchwegung gewährleistet?

Wie viele Autos werden zugelassen bzw. wie soll dort die Parksituation aussehen?“

Beantwortung der Anfragen mit Erstellung des Protokolls:

Zu 1.):

Die Fällungen waren genehmigt. Da die Bäume abgestorben waren, sind entsprechend der Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung keine Ersatzmaßnahmen erforderlich. Wenn Ersatzmaßnahmen nach Fällungen festgesetzt werden, beträgt die Regelfrist zu Ersatzpflanzungen 2 Jahre nach Fällung.

Zu 2.):

Zwischen dem Eigentümer der Neuen Hakeburg und der Gemeinde wurde 2018 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, dessen Inhalte im Wesentlichen auch während der bevorstehenden Baumaßnahmen gelten, insbesondere was die grundsätzlichen Möglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer angeht, das Areal durchqueren zu können. Baustellenbedingte Einschränkungen werden aber unvermeidbar sein. Es gelten außerdem die Inhalte der inzwischen für die Sanierung der Bestandsgebäude und die Errichtung der beiden ergänzenden Wohngebäude inkl. Tiefgarage erteilten Baugenehmigungen. Danach sollen Beeinträchtigungen des umliegenden Landschaftsschutzgebietes ausgeschlossen bleiben. Die Zufahrt von der Straße Am Hochwald (westliche Zufahrt) zum Grundstück ist nur in Ausnahmefällen und nur für Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von über 3,5 m, nicht jedoch Bussen, gestattet. Kfz werden künftig nur auf der privaten Stellplatzfläche südwestlich vor dem Burghof-Zugang aus Richtung Zehlendorfer Damm (9 Stellplätze) und in der Tiefgarage unter den beiden Erweiterungsbauten (mind. 50 Kfz-Stellplätze) abgestellt werden können. Bis zur Herstellung dieser beiden Flächen können vorübergehend 44 Stellplätze auf dem derzeit als Parkplatz genutzten Gelände südlich der Platanenallee (Freifläche Richtung Machnower See) genutzt werden.

 

Anfrage Herr Krause:

1. „Haben wir in KLM Probleme mit Astbruch auf Privatgrundstücken, wo vorher Fällgenehmigungen angefragt wurden? Ich stelle mir eine Haftungsproblematik vor. Hat das zugenommen, ist das bedeutungslos oder ist das ein Thema?“

Beantwortung Frau Leißner: „Das ist im Bereich des Astbruchs tatsächlich etwas, was man eher unberücksichtigt lassen kann, weil, so ein Astbruch kann immer passieren. Egal, ob der Baum krank ist, oder an der Vitalität nachlässt, oder 100%ig gesund ist, es kann immer ein Astbruch sein. Die Rechtsprechung sagt, man muss nachweisen, dass es unmittelbar aufgrund einer Erkrankung des Baumes zu diesem Astbruch gekommen ist. Es ist immer schwierig, weil durch Trockenheit, Starkregen, Winde es immer sein kann. Ich weiß, worauf Sie hinauswollen, wenn man vorher beantragt und die Gefahr sieht und dann ist der Ast gebrochen und hat das Haus/das Dach beschädigt. Mir sind solche Fälle nicht bekannt.“