Herr Bültermann:

Caféfläche vor dem Lebensmittelmarkt im EG des Rathauses

Ist die in Anspruch genommene Fläche normgerecht? Mit vollen Einkaufswagen ist kaum ein Durchkommen zwischen dieser Fläche und den daneben montierten Fahrradständern. Wie kann das geändert werden?

 

Herr Ernsting:

Diese Fläche der Außengastronomie zählt zum Sondereigentum der Eigentümergemeinschaft, hier dem Lebensmittelmarkt. Baurechtlich ist die Inanspruchnahme zulässig und in Ordnung. Der Engpass ist der Verwaltung natürlich bekannt. Für 2022 sind die schon lange notwendigen, umfangreichen Änderungen auf dem Rathausmarkt geplant, im Hinblick auf neue Feuerwehraufstellflächen usw.. In diesem Zusammenhang werden auch an dieser Situation Änderungen erfolgen. Kurzfristig ist geplant, einige Anlehnbügel für die Fahrräder zu versetzen.