Sitzung: 09.08.2021 Bauausschuss
Herr Bültermann:
Caféfläche vor dem Lebensmittelmarkt im EG
des Rathauses
Ist die in Anspruch
genommene Fläche normgerecht? Mit vollen Einkaufswagen ist kaum ein Durchkommen
zwischen dieser Fläche und den daneben montierten Fahrradständern. Wie kann das
geändert werden?
Herr Ernsting:
Diese Fläche der
Außengastronomie zählt zum Sondereigentum der Eigentümergemeinschaft, hier dem
Lebensmittelmarkt. Baurechtlich ist die Inanspruchnahme zulässig und in
Ordnung. Der Engpass ist der Verwaltung natürlich bekannt. Für 2022 sind die
schon lange notwendigen, umfangreichen Änderungen auf dem Rathausmarkt geplant,
im Hinblick auf neue Feuerwehraufstellflächen usw.. In diesem Zusammenhang
werden auch an dieser Situation Änderungen erfolgen. Kurzfristig ist geplant, einige
Anlehnbügel für die Fahrräder zu versetzen.