Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) i.V. m.  § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich

„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“

gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


An der Aussprache zur DS-Nr. 058/11 beteiligen sich:

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Herr Dr. Klocksin

 

Frau Dr. Kimpfel sagt,

da mit diesem Beschluss die Enteignung einer Privatperson verbunden ist, wird die FDP-Fraktion diese Drucksache ablehnen.

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:

Die vorliegende Beschlussvorlage ist im Bauausschuss seitens der Verwaltung ausführlich erläutert worden. Entsprechende Nachfragen wurden ebenfalls ausführlich beantwortet. Der Begriff Enteignung verbietet sich in sachlicher ebenso wie in politischer Hinsicht, denn das würde eine missverständliche Interpretation auslösen, die einfach nicht verantwortbar ist.


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 058/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 05. 05. 2011 zu setzen.

 

- Herr Krüger nimmt an der Sitzung teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.