Sitzung: 18.04.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 058/11
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) i.V.
m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert
durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die
in der Anlage beigefügte
Satzung
über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie
tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 058/11 beteiligen sich:
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Herr
Dr. Klocksin
Frau
Dr. Kimpfel sagt,
da
mit diesem Beschluss die Enteignung einer Privatperson verbunden ist, wird die
FDP-Fraktion diese Drucksache ablehnen.
Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:
Die vorliegende Beschlussvorlage ist im Bauausschuss
seitens der Verwaltung ausführlich erläutert worden. Entsprechende Nachfragen
wurden ebenfalls ausführlich beantwortet. Der Begriff Enteignung verbietet sich
in sachlicher ebenso wie in politischer Hinsicht, denn das würde eine
missverständliche Interpretation auslösen, die einfach nicht verantwortbar ist.
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 058/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
05. 05. 2011 zu setzen.
- Herr
Krüger nimmt an der Sitzung teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.