Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting: Dem Nutzer einer Teilfläche des Geländes des ehemaligen Autohauses an der Ecke Karl-Mark-Straße/Förster-Funke-Allee, Betreiber des dortigen Ladens für E-Bikes und Zubehör, ist im Zusammenhang mit einem gestellten Bauantrag von der Bauaufsicht mitgeteilt worden, dass die Umnutzung einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf.

Wir als Gemeinde gehen weiterhin davon aus, dass die Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist, weil es sich weiterhin um eine Spielart des Fahrzeughandels und der Fahrzeugreparatur handelt. Mit der B-Plan-Änderungsverfahren wäre nun die Zweckbestimmung des Sondergebietes sehr geringfügig zu erweitern, nämlich um das Wort Elektrofahrräder. Parallel klären wir mit fachanwaltlicher Unterstützung, ob das für uns - auf Grund der sehr knappen personellen Kapazitäten – aufwändige Verfahren nicht vermeidbar ist und ob die Umnutzung auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts doch genehmigt werden könnte, ggf. mittels Befreiung.

 

An der Diskussion beteiligen sich

Herr Hurnik, Herr Grauwinkel

 

Diskussionspunkt sind:

-        sind E-Scooter nicht Kleinstfahrzeuge?

-        B-Plan-Änderung so, dass künftig alle möglichen „Fahrzeugarten“ (z.B. Fahrräder, E-Bikes, Rikschas, Lastenfahrräder, E-Roller usw.) zulässig sind.


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen.