Sitzung: 09.08.2021 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 083/21
Herr Ernsting: Dem Nutzer einer Teilfläche des Geländes des
ehemaligen Autohauses an der Ecke Karl-Mark-Straße/Förster-Funke-Allee,
Betreiber des dortigen Ladens für E-Bikes und Zubehör, ist im Zusammenhang mit
einem gestellten Bauantrag von der Bauaufsicht mitgeteilt worden, dass die
Umnutzung einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf.
Wir als Gemeinde
gehen weiterhin davon aus, dass die Änderung des Bebauungsplanes nicht
erforderlich ist, weil es sich weiterhin um eine Spielart des Fahrzeughandels
und der Fahrzeugreparatur handelt. Mit der B-Plan-Änderungsverfahren wäre nun
die Zweckbestimmung des Sondergebietes sehr geringfügig zu erweitern, nämlich
um das Wort Elektrofahrräder. Parallel klären wir mit fachanwaltlicher
Unterstützung, ob das für uns - auf Grund der sehr knappen personellen
Kapazitäten – aufwändige Verfahren nicht vermeidbar ist und ob die Umnutzung
auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts doch genehmigt werden könnte,
ggf. mittels Befreiung.
An der Diskussion beteiligen sich
Herr Hurnik, Herr
Grauwinkel
Diskussionspunkt sind:
-
sind
E-Scooter nicht Kleinstfahrzeuge?
-
B-Plan-Änderung
so, dass künftig alle möglichen „Fahrzeugarten“ (z.B. Fahrräder, E-Bikes,
Rikschas, Lastenfahrräder,
E-Roller usw.) zulässig sind.
Abstimmungsergebnis:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
empfohlen.