1.   Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzusetzen.

 

 

Anlagen

·        Prioritätenliste

·        Übersicht Plangebiete, Stand 06/2019

nur zur Information:

·       Beschluss DS-Nr. 098/12/1 vom 13.12.2012 (ohne Anlagen)

 

 

1.   Änderung des Hauptausschusses

Der Betreff wird geändert in:

Priorität der Bearbeitung von Bauleit-Verfahren (Aktualisierung von DS-Nr. 098/12/1 vom 13.12.2012) und Erhöhung der personellen Kapazitäten

 

Beschlussvorschlag Nr. 2 wird ergänzt:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob eine ausreichende Personalerhöhung des Fachdienstes Stadtplanung/Bauordnung in der nächsten Zeit erforderlich ist.

 

 

2.   Änderung des Hauptausschusses

Änderung der Priorität für 3 Satzungsverfahren (anvisiert) von Stufe 4 nach Stufe 3

1.   Nr. 153 „2. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung“

2.   Nr. NN „1. Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow“

3.   Nr. NN „1. Änderung der Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Kleinmachnow“

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 081/21 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 081/21:

Die geänderte DS-Nr. 081/21 wird einstimmig beschlossen.